Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern: die Kurabgabe nach neuem Recht
Mecklenburg-Vorpommern hat die Regeln für die Kurabgabe gerade erneuert: Die geltende Fassung von § 11 KAG M-V ist seit dem 1. September 2026 in Kraft. Neben Kur- und Erholungsorten dürfen nun auch anerkannte Tourismusorte und Tourismusregionen eine Kurabgabe erheben, und die Kurkarte darf digital ausgegeben werden. Für Vermieter bleibt es dabei: Sie melden, ziehen ein, führen ab und haften dafür.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
- Rechtsgrundlage
- § 11 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V), gültig ab 01.09.2026, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2026[1]
- So heißt die Abgabe hier
- Kurabgabe, Fremdenverkehrsabgabe (für Betriebe)
Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern: die Kurorte im Vergleich
| Kurort | Abgabe | Höchster Satz | Niedrigster Satz | Satzung vom |
|---|---|---|---|---|
| Warnemünde | Kurabgabe | 3,70 € pro Tag | 3,70 € pro Tag | 10. April 2025 |
| Binz | Kurabgabe | 3,40 € pro Tag | 3,40 € pro Tag | 5. Februar 2026 |
| Kühlungsborn | Kurabgabe | 3,00 € pro Tag | 1,60 € pro Tag | 9. November 2022 |
| Boltenhagen | Kurabgabe | 3,00 € pro Tag | 1,80 € pro Tag | 18. Mai 2026 |
| Graal-Müritz | Kurabgabe | 2,80 € pro Tag | 2,80 € pro Tag | 3. Juni 2025 |
| Heringsdorf | Kurabgabe | 3,70 € pro Tag | 2,90 € pro Tag | 18. Dezember 2025 |
| Zingst | Kurabgabe | 3,00 € pro Tag | 3,00 € pro Tag | 10. Juli 2025 |
| Zinnowitz | Kurabgabe | 3,70 € pro Tag | 3,30 € pro Tag | 19. November 2025 |
| Sellin | Kurabgabe | 3,37 € pro Tag | 2,54 € pro Tag | 5. November 2024 |
| Hiddensee | Kurabgabe | 2,50 € pro Tag | 2,50 € pro Tag | 19. März 2025 |
| Prerow | Kurabgabe | 2,50 € pro Tag | 2,50 € pro Tag | 19. Dezember 2025 |
| Rerik | Kurabgabe | 2,00 € pro Tag | 0,75 € pro Tag | 30. Mai 2013 |
| Baabe | Kurabgabe | 3,37 € pro Tag | 2,54 € pro Tag | 1. Januar 2025 |
| Göhren | Kurabgabe | 3,37 € pro Tag | 2,54 € pro Tag | 28. Oktober 2024 |
| Koserow | Kurabgabe | 3,70 € pro Tag | 3,30 € pro Tag | 16. Dezember 2025 |
Welche Gemeinden die Kurabgabe erheben dürfen
Gemeinden und Gemeindeteile, die als Kur- oder Erholungsorte anerkannt sind, dürfen eine Kurabgabe erheben. Das Gesetz erlaubt sie außerdem in Orten und Regionen, die als Tourismusort oder Tourismusregion anerkannt sind.[1]
Finanzieren darf die Gemeinde damit ihre Einrichtungen für Kur und Erholung, die Veranstaltungen, die sie zu touristischen Zwecken bewirbt und durchführt, die angebotenen Leistungen und die kostenlose oder ermäßigte Nutzung von Bus und Bahn. In Rostock ist der Nahverkehr Teil der Gästekarte, siehe Warnemünde.[1]
Wer zahlt: der Aufenthalt zählt, nicht die Übernachtung
Abgabepflichtig ist jede Person, die sich im Erhebungsgebiet aufhält, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Das Gesetz stellt auf den Aufenthalt ab, nicht auf die Übernachtung. Deshalb können auch Tagesgäste zahlen müssen, wenn die Satzung es vorsieht. Nicht ortsfremd ist, wer im Ort arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet.[1]
Als ortsfremd gilt auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit ist, soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt. Die Höhe der Jahreskurabgabe legt die Satzung fest. Kühlungsborn und Boltenhagen liegen dabei weit auseinander.[1]
Was das Gesetz von Vermietern verlangt
Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, kann verpflichtet werden, die Gäste zu melden, die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen. Er haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Gleiches gilt für Reiseunternehmer und für Stellplätze von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen. Eine Regel für beauftragte Agenturen, wie sie Niedersachsen und Schleswig-Holstein kennen, enthält das Gesetz nicht.[1]
Neu ist die Kurkarte auf dem Smartphone: Sie kann digital bereitgestellt werden, und der Gast darf der digitalen Karte ohne Angabe von Gründen widersprechen. Das Gesetz schafft auch die Grundlage dafür, dass Gemeinden und meldepflichtige Vermieter die Gästedaten verarbeiten dürfen. Was die Kurtaxe allgemein ist, steht auf der Seite Was ist die Kurtaxe?.[1]
Kurtaxe in anderen Bundesländern
Niedersachsen
In Niedersachsen heißt die Kurtaxe Gästebeitrag. Wer sie nach § 10 NKAG erheben darf, was Vermieter melden und abführen und was die Nordseeinseln verlangen.
Tarife ansehenSchleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein heißt die Kurtaxe Kurabgabe. Wer sie nach § 10 KAG erheben darf, wer zahlt, wofür Vermieter haften und was Sylt und Büsum verlangen.
Tarife ansehenBayern
In Bayern heißt die Kurtaxe Kurbeitrag, in den Staatsbädern Kurtaxe. Wer sie nach Art. 7 KAG erhebt, wann Vermieter haften und warum es keine Bettensteuer gibt.
Tarife ansehenBaden-Württemberg
Baden-Württemberg nennt die Abgabe auch im Gesetz Kurtaxe. Wer sie nach § 43 KAG erheben darf, wer zahlt, wofür Beherberger haften und was am Bodensee gilt.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Was hat sich 2026 bei der Kurabgabe in Mecklenburg-Vorpommern geändert?
Haften Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern für die Kurabgabe?
Darf ein Gast die digitale Kurkarte ablehnen?
Quellen
- § 11 KAG M-V, Kur- und Fremdenverkehrsabgaben, Fassung gültig ab 01.09.2026, Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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