Übernachtungssteuer in Weimar 2026: die Kulturförderabgabe
In Weimar heißt die Übernachtungssteuer Kulturförderabgabe für Übernachtungen und ist ein fester Betrag pro Person und Nacht. In einer Ferienwohnung oder einem Doppelzimmer eines Betriebs mit bis zu 49 Zimmern fallen 1,10 € an, im Einzelzimmer 1,50 €. Nach sieben aufeinanderfolgenden Nächten endet die Abgabe. Die Stadt erhebt sie seit 2005, um ihre Kulturausgaben mitzufinanzieren, und befreit Gäste unter 18 sowie beruflich Reisende. Sie ziehen die Abgabe beim Gast ein und erklären sie vierteljährlich gegenüber der Abteilung Steuern. Airbnb zieht in Weimar nichts ein.
Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.
Bettensteuer-Rechner für Weimar
- Steuer pro Nacht
- 2,20 €
- Steuerpflichtige Nächte
- 3
Bettensteuer für den Aufenthalt
Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.
Kulturförderabgabe für Übernachtungen 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage
- Höchstdauer
- 7 Nächte, danach steuerfrei
- Bemessungsgrundlage
- Bemessungsgrundlage ist die Übernachtung pro Person und Nacht, längstens für sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen (§ 3 der Satzung). Der Betrag hängt dabei von der Zimmerart und der Größe des Betriebs ab, nicht vom Preis. In Betrieben bis 49 Zimmer sind es 1,50 € pro Person und Nacht im Einzelzimmer und 1,10 € im Doppel- oder Mehrbettzimmer, in der Ferienwohnung und im Gästezimmer. In Betrieben ab 50 Zimmern sind es 3,00 € im Einzelzimmer und in Suiten sowie 2,25 € im Doppel- oder Mehrbettzimmer (§ 4). Für eine Ferienwohnung gilt damit der Satz von 1,10 €.[1][2]
- Gilt seit
- 1. April 2019
Geschäftsreisende
Gäste, deren Übernachtung überwiegend beruflich erforderlich ist, sind befreit (§ 2 Abs. 3 der Satzung), etwa bei Dienstreisen, Fortbildungen, Fachkongressen und Bewerbungsgesprächen oder als Monteure und im Außendienst. Vor der Übernachtung gibt der Gast wahrheitsgemäß und in nachweisgeeigneter Form an, ob er beruflich oder privat reist. Auf Anforderung der Stadt muss er die berufliche Erforderlichkeit zudem darlegen und belegen (§ 2 Abs. 4, § 9 Abs. 2). Weimar hat diese Ausnahme nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2022 nicht gestrichen.[1]
Wer keine Bettensteuer zahlt
- Übernachtungen von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unterliegen der Abgabe nicht (§ 2 Abs. 2). Ab der achten aufeinanderfolgenden Nacht fällt keine Abgabe mehr an (§ 3).[1]
- Weitere Befreiungen, etwa für schwerbehinderte Gäste oder medizinische Aufenthalte, enthält die Satzung nicht.[1]
Zieht Airbnb die Steuer in Weimar ein?
Nein. Weimar steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Diese nennt nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Weimar ziehen Sie die Kulturförderabgabe deshalb bei jedem Gast selbst ein, auch bei Buchungen über Airbnb oder Booking.com, und erklären sie vierteljährlich.[3][1]
Was Vermieter in Weimar anmelden und abführen
- Anmeldung
- Abgabepflichtig ist der Übernachtungsgast, und neben ihm nach § 6 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, der das Zimmer zur Verfügung stellt (§ 5 der Satzung). Einziehung, Abführung, Nachweisführung und Meldungen gegenüber der Stadt obliegen dem Betreiber (§ 6). Als Beherbergungsbetrieb gilt jede Einrichtung, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer zur Verfügung stellt, und die Stadt nennt ausdrücklich Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Ferienwohnungen. Eine eigene Anmeldung des Betriebs mit Frist sieht die Satzung allerdings nicht vor. Die Pflicht beginnt vielmehr mit der ersten bezahlten Nacht.[1][2]
- Steuererklärung
- Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres reichen Sie der Abteilung Steuern eine Erklärung auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck ein (§ 8), online über das Thüringer Verwaltungsportal („Erklärung zur Kulturförderabgabe für Übernachtungen abgeben“) oder mit dem Formular der Stadt. Der Gast erhält vorab das Merkblatt der Stadt und erklärt darauf, ob er beruflich oder privat übernachtet. Diese Angaben gehören zu Ihrem Nachweis.[1][2]
- Fälligkeit
- Die errechnete Abgabe setzt die Stadt per Abgabenbescheid für das Kalendervierteljahr fest. Sie wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig und ist an die Stadtkasse zu entrichten (§ 8).[1]
- Haftung und Prüfung
- Wer leichtfertig unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die Stadt über abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann dann bis zu 10.000 € betragen, für unrichtige Belege bis zu 5.000 € (§ 10). Die Stadtkämmerei darf zudem die Geschäftsräume während der üblichen Geschäftszeiten betreten und Unterlagen einsehen (§ 9). Zimmervermittlungsagenturen wiederum müssen der Stadt auf Aufforderung mitteilen, an welche Betriebe sie vermittelt haben (§ 11).[1]
Abgabesatz und Bemessung: ein fester Betrag pro Person und Nacht
Anders als Berlin, Dresden oder Leipzig erhebt Weimar keinen Prozentsatz. Die Kulturförderabgabe ist vielmehr ein fester Betrag pro Person und Nacht, gestaffelt nach Zimmerart und Betriebsgröße. In Betrieben bis 49 Zimmer sind es 1,50 € im Einzelzimmer und 1,10 € im Doppel- oder Mehrbettzimmer, in der Ferienwohnung und im Gästezimmer. In Betrieben ab 50 Zimmern fallen 3,00 € im Einzelzimmer und in Suiten an, im Doppel- oder Mehrbettzimmer 2,25 €. Diese Sätze gelten seit dem 1. April 2019, als die 3. Änderungssatzung in Kraft trat.[1][2]
Die Abgabe fällt für höchstens sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen an. Ein Paar, das zehn Nächte in Ihrer Ferienwohnung bleibt, zahlt also 2 × 7 × 1,10 € = 15,40 €, während die Nächte acht bis zehn frei bleiben. Nachtpreis, Reinigungsgebühr oder Frühstück spielen für die Höhe keine Rolle. Weisen Sie die Abgabe auf der Rechnung als eigene Zeile aus. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen legt sie getrennt von Übernachtung und Reinigung an.[1]
Wer die Abgabe schuldet: der Gast, Sie ziehen ein
Abgabepflichtig ist der volljährige Übernachtungsgast und neben ihm nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz der Betreiber des Beherbergungsbetriebs. In der Praxis ziehen Sie die Abgabe ein, führen sie ab, führen den Nachweis und geben die Meldungen ab. Als Beherbergungsbetrieb gilt jede Einrichtung, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer zur Verfügung stellt, und Ferienwohnungen zählt die Stadt ausdrücklich dazu.[1][2]
- Nicht abgabepflichtig: Gäste unter 18 Jahren und jede Nacht ab der achten in Folge.[1]
- Befreit auf Erklärung: Gäste, deren Übernachtung überwiegend beruflich erforderlich ist, etwa wegen Dienstreise, Fortbildung, Fachkongress, Bewerbungsgespräch, Montage, Außentermin oder Geschäftstreffen. Der Gast erklärt das vor der Übernachtung in nachweisgeeigneter Form. Verlangt die Stadt später Belege, muss er sie liefern.[1]
- Abgabepflichtig: alle anderen volljährigen Gäste, auch Weimarer Einwohner. Weitere Befreiungen sieht die Satzung nicht vor.[1]
Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. März 2022 entschieden, dass eine solche Steuer berufliche Übernachtungen ausnehmen kann, aber nicht muss. Weimar hat seine Ausnahme danach behalten. Wer Monteure oder Seminargäste beherbergt, lässt sich die berufliche Veranlassung deshalb weiterhin vor dem Check-in erklären.[4][1]
Erklärung bei der Abteilung Steuern: Quartal und Bescheid
- 1
Legen Sie jedem volljährigen Gast vor der Übernachtung das Merkblatt der Stadt vor und lassen Sie ihn erklären, ob die Übernachtung überwiegend beruflich erforderlich ist oder privaten Zwecken dient. Ohne diese Erklärung ziehen Sie die Abgabe ein.[1][2]
- 2
Ziehen Sie 1,10 € pro Person und Nacht in der Ferienwohnung ein, für höchstens sieben aufeinanderfolgende Nächte, und weisen Sie den Betrag auf der Rechnung aus.[1]
- 3
Reichen Sie bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres die Erklärung ein, online über das Thüringer Verwaltungsportal oder auf dem Formular der Stadt. Für das erste Quartal endet die Frist also am 15. April.[1][2]
- 4
Warten Sie den Abgabenbescheid ab und zahlen Sie den festgesetzten Betrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe an die Stadtkasse.[1]
Für leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben droht eine Geldbuße bis zu 10.000 €, für unrichtige Belege bis zu 5.000 €. Außerdem darf die Stadtkämmerei Ihre Geschäftsräume betreten und Unterlagen einsehen, und Vermittlungsagenturen müssen ihr auf Aufforderung nennen, an welche Betriebe sie vermittelt haben.[1]
Airbnb, Booking.com und Ihr Preis
Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ein, Weimar gehört nicht dazu. Die Kulturförderabgabe bleibt also bei Ihnen. Sie legen sie als feste Gebühr pro Person und Nacht an oder kalkulieren sie in den Preis ein und ziehen sie spätestens bei der Abreise ein, gleich ob die Buchung über Airbnb, Booking.com oder direkt kam. Da der Betrag nicht vom Preis abhängt, lässt er sich leichter kalkulieren als ein Prozentsatz. Bei zwei Personen und vier Nächten sind es 8,80 €.[3][1]
Wie Kulturförderabgabe, Kurtaxe und Umsatzsteuer zusammenwirken, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Eine Kurtaxe erhebt Weimar nicht, sie fällt in Kur- und Erholungsorten an, mehr dazu unter Kurtaxe. Wie die Prozentmodelle anderer Städte funktionieren, zeigt die Übersicht aller Städte.
Warum Weimar eine Kulturförderabgabe erhebt
Weimar hat die Abgabe 2005 eingeführt, veröffentlicht im Rathauskurier vom 27. Februar 2005. Die Stadt begründete das damit, dass sie als Kleinstadt mit 65.000 Einwohnern und Kulturstadt Europas 1999 die Kulturausgaben einer Großstadt trägt, per Saldo mehr als 10 Millionen Euro im Jahr. Seit ihrer Einführung bringt die Abgabe rund 500.000 € jährlich bei etwa 650.000 Übernachtungen und fließt ohne Zweckbindung in den Haushalt. Die Satzung wurde 2011 und 2012 geändert, zuletzt am 9. Januar 2019 mit den heutigen Sätzen.[2][1]
Rechtsgrundlage und Behörde
Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar, Weimarer Ortsrecht 22.9, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 9. Januar 2019, Fassung vom 9. Januar 2019.[1] Erhoben von: Stadt Weimar. Zuständig: Stadtverwaltung Weimar, Abteilung Steuern.
Bettensteuer in anderen Städten
Berlin
Berlin erhebt 7,5 % Übernachtungsteuer auf den Nettopreis der Nacht, auch von Geschäftsreisenden und in privaten Ferienwohnungen. Anmeldung, Frist und Rechner.
Zur StadtDresden
Dresden erhebt 6 % Beherbergungssteuer auf den Bruttopreis der Nacht, Reinigung eingeschlossen. Airbnb zieht sie ein, die Monatsmeldung bleibt Ihre Pflicht.
Zur StadtKöln
Köln erhebt 5 % Kulturförderabgabe auf den Bruttopreis der Übernachtung, seit Juli 2024 auch von Geschäftsreisenden. Anmeldung, Fristen und Airbnb.
Zur StadtHannover
Hannover staffelt die Beherbergungsteuer nach dem Bruttopreis: über 25 € pro Person und Nacht 3 €, über 50 € 4 €, höchstens 12 €. Neue Stufen seit 2026.
Zur StadtHamburg
Hamburg erhebt die Kultur- und Tourismustaxe als Festbetrag pro Person und Nacht, nach dem Nettopreis gestaffelt: ab 0,60 €, nach oben offen. Anmeldung, Frist.
Zur StadtKonstanz
Konstanz erhebt seit April 2023 statt der Kurtaxe eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Bruttopreises, auch von Geschäftsreisenden. Anmeldung.
Zur StadtFAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Weimar 2026?
Wie heißt die Bettensteuer in Weimar offiziell?
Müssen Geschäftsreisende in Weimar die Kulturförderabgabe zahlen?
Zieht Airbnb die Kulturförderabgabe in Weimar ein?
Wann muss die Kulturförderabgabe in Weimar erklärt werden?
Zahlen Kinder in Weimar die Abgabe?
Quellen
- Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 9. Januar 2019, Weimarer Ortsrecht 22.9, Stadt Weimar, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Kulturförderabgabe für Übernachtungen: Leistungsbeschreibung der Stadtverwaltung Weimar, Abteilung Steuern (Sätze seit 1. April 2019, Grund der Einführung, Online-Erklärung), Stadt Weimar, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
- Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar, Pressemitteilung Nr. 40/2022 zum Beschluss vom 22. März 2022, 1 BvR 2868/15 u. a., Bundesverfassungsgericht, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.
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