Schleswig-Holstein

Kurtaxe auf Fehmarn 2026: Kurabgabe und ostseecard

Die ganze Insel Fehmarn ist eine Stadt, und so gilt überall dieselbe Kurabgabe: 2,30 € pro Person und Nacht vom 15. Mai bis 14. September, 1,50 € im Rest des Jahres. Zahlen müssen Gäste ab 18 Jahren. Dafür gibt es die ostseecard, die auf Fehmarn nur noch elektronisch ausgestellt wird, entweder vom Vermieter oder per Selbstanmeldung des Gastes.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Fehmarn

Personen
  • Übernachtungsgäste ab 18 Jahren2,30 €2
  • Schwerbehinderte ab GdB 80 und Begleitperson mit Merkzeichen „B“1,15 €0
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren0,00 €0
  • Tagesgäste ab 18 Jahren, pro Tag2,50 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt32,20 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Hauptsaison (15.05. bis 14.09.)2,30 € pro Nacht[1]
  • Nebensaison1,50 € pro Nacht[1]
  • Kinder und Jugendlichefrei bis 17 Jahre[1]
  • Jahresostseecard64,40 €[2]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Nacht, 2026[1][2]
SaisonÜbernachtungsgäste ab 18 JahrenSchwerbehinderte ab GdB 80 und Begleitperson mit Merkzeichen „B“Kinder und Jugendliche unter 18 JahrenTagesgäste ab 18 Jahren, pro Tag
Hauptsaison15.05. bis 14.09.2,30 €1,15 €frei2,50 €
Nebensaison01.01. bis 14.05. und 15.09. bis 31.12.1,50 €0,75 €frei1,50 €

So wird gezählt: Bei Übernachtungsgästen zählen die Nächte: An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag, der Anreisetag wird nicht berechnet. Bei Tagesgästen zählt jeder Tag.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.[1]
  • Familienangehörige von Fehmaranern mit Hauptwohnsitz auf der Insel, die kostenfrei im Haushalt wohnen und keine touristischen Einrichtungen nutzen.[1]
  • Beruflich Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht nutzen, und Kranke, die ihre Unterkunft laut ärztlichem Zeugnis nicht verlassen können.[1]
  • Teilnehmer von Tagungen und Kongressen, wenn die Veranstaltung vorab beim Tourismus-Service Fehmarn angemeldet ist und sie die Einrichtungen nicht nutzen.[1]
  • Gästekarten und ostseecards anderer Ferienorte in Schleswig-Holstein gelten auf Fehmarn für einen Tag.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen die Hälfte, ebenso eine ständig erforderliche Begleitperson mit dem Eintrag „B“ im Ausweis.[1]
  • Sammelreisen ab 25 Personen, etwa Betriebsausflüge, erhalten 10 % Ermäßigung, wenn sie vor der Ankunft schriftlich beim Tourismus-Service Fehmarn beantragt wird.[1]
  • Mehrere Ermäßigungen zusammen sind auf 50 % begrenzt.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Ortsfremde Eigentümer und Dauernutzer einer Wohnung, Inhaber eines Dauerstandplatzes oder eines Dauerliegeplatzes im Sportboothafen und ihre Angehörigen im selben Haushalt zahlen pauschal 28 Tage der Hauptsaison, also 64,40 € pro Person, und erhalten die Jahresostseecard. Der Bescheid kommt zu Jahresbeginn und ist innerhalb eines Monats fällig. Auch Urlauber können die Jahresostseecard beantragen; bereits gezahlte Kurabgabe wird angerechnet.[1][2]

Was die ostseecard bringt

  • Ab 1. August kostenlose Busfahrten in der Tarifzone 1 (Burg, Burgtiefe, Neue Tiefe, Landkirchen).[2]
  • Bewachte Badestrände, gepflegte Rad- und Wanderwege und kostenloses WLAN.[2]
  • Ermäßigter Eintritt, zum Beispiel im FehMare.[2]
  • Vier Hundestrände mit Servicestationen.[2]

Was Vermieter in Fehmarn melden und abführen

Gäste melden
Die elektronische Anmeldung zur ostseecard ist für alle Unterkunftsgeber auf Fehmarn Pflicht. Sie erfassen Ihre Gäste entweder selbst im Online-System Intenik, für das Sie Zugangsdaten vom Tourismus-Service Fehmarn bekommen, oder Ihre Gäste melden sich per Link oder QR-Code über den WELCMpass selbst an. Die Abrechnungsdaten müssen spätestens drei Wochen nach der Anreise vorliegen. Papierformulare gibt es nur noch für schriftlich beantragte Härtefälle.[1][3]
Einziehen und abführen
Sie ziehen die Kurabgabe vom Gast ein, erhalten monatlich eine Abrechnung vom Tourismus-Service Fehmarn und überweisen den Betrag innerhalb von 14 Tagen oder erteilen ein Lastschriftmandat. Beim WELCMpass zahlt der Gast direkt an den Tourismus-Service; prüfen müssen Sie seine Angaben trotzdem.[1][3]
Haftung und Bußgeld
Unterkunftsgeber und ihre Beauftragten haften gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Können Sie die Aufenthaltsdauer eines Gastes nicht belegen, wird die Jahrespauschale fällig. Verstöße gegen die Vermieterpflichten kosten bis zu 500 € Geldbuße, leichtfertig verkürzte Kurabgabe bis zu 2.500 €.[1]

Zwei Wege zur ostseecard: Intenik oder WELCMpass

Gedruckte Meldescheinblöcke gehören auf Fehmarn der Vergangenheit an. Vermieter wählen zwischen zwei Verfahren, die sich vor allem darin unterscheiden, wer die Daten eingibt und wer kassiert.[3]

Anmeldung zur ostseecard auf Fehmarn[1][3]
Intenik (online)WELCMpass (digital)
Wer gibt die Gästedaten ein?Der Vermieter, von Hand oder aus dem BuchungssystemDer Gast selbst, per Link oder QR-Code
Wer kassiert die Kurabgabe?Der VermieterDer Tourismus-Service Fehmarn, direkt beim Gast
KarteAusdruck oder elektronischer VersandRein digital, kein Ausdruck

Wer den WELCMpass nutzt, schickt den Anmeldelink am besten schon vor der Anreise mit und legt ihn zusätzlich in die digitale Gästemappe. Ein Gästeverzeichnis mit Namen, Anschrift sowie An- und Abreisetag müssen Sie in beiden Fällen führen.[1]

Tagesgäste: Tageskurkarte am Automaten oder per QR-Code

Tagesgäste zahlen in der Hauptsaison 2,50 € und damit etwas mehr als Übernachtungsgäste, in der Nebensaison 1,50 €. Die Tageskurkarte gibt es online, bei den Strandkorbvermietern, in den Touristeninformationen und an Automaten, unter anderem am Südstrand, in Meeschendorf, Burg, am Grünen Brink, in Bojendorf, Gold und Gammendorf. Bar zahlen lässt sich nur am Automaten. Wer am Strand ohne gültige Karte angetroffen wird, zahlt beim Nachlösen 5,00 €.[1][2]

Wofür Fehmarn die Kurabgabe verwendet

Aus der Kurabgabe bezahlt die Stadt gepflegte Strände, Rettungsschwimmer, Veranstaltungen und WLAN. Laut Satzung deckt sie 61 % der Ausgaben für Kur- und Erholungseinrichtungen, weitere 13 % kommen aus der Tourismusabgabe der Betriebe. Was die anderen Ostsee- und Nordseebäder des Landes verlangen, steht auf der Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.[1][2]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe, Fassung vom 4. Dezember 2024.[1] Erhoben von: Stadt Fehmarn. Gilt auch in: Burg, Burgtiefe, Neue Tiefe, Landkirchen, Meeschendorf. Zuständig vor Ort: Tourismus-Service Fehmarn.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner auf Fehmarn Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung sieht keine Ermäßigung für Rentner vor. Die Hälfte zahlen nur Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 und ihre eingetragene Begleitperson.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Fehmarn Kurtaxe?

Ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag von der Kurabgabe freigestellt.[1][2]

Zahlen Hunde auf Fehmarn Kurtaxe?

Nein. Kurabgabepflichtig sind nach der Satzung nur natürliche Personen. Für Hunde gibt es auf der Insel vier Hundestrände mit Servicestationen.[1][2]

Gilt die Kurtaxe auf Fehmarn auch für Tagesgäste?

Ja. Tagesgäste lösen eine Tageskurkarte für 2,50 € in der Hauptsaison oder 1,50 € in der Nebensaison. Sie gilt nur am Tag des Kaufs.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Fehmarn ab?

Der Unterkunftsgeber oder sein Beauftragter, zum Beispiel eine Vermietungsagentur. Die Satzung stellt ausdrücklich klar, dass Gäste keine Beauftragten sind. Nur beim WELCMpass zahlt der Gast selbst direkt an den Tourismus-Service Fehmarn.[1]

Was kostet eine verlorene ostseecard?

Eine Ersatzkarte kostet 5,00 €, eine Ersatz-Jahresostseecard 10,00 €. Beide stellt der Tourismus-Service Fehmarn aus.[1]

Quellen

  1. Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe vom 4. Dezember 2024, Stadt Fehmarn, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Ostseecard und Kurabgabe auf Fehmarn, Tourismus-Service Fehmarn, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Informationen für Vermieterinnen und Vermieter, Tourismus-Service Fehmarn, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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