Schleswig-Holstein

Kurtaxe in Grömitz 2026: Kurabgabe nach Ortsteil

Die Gemeinde Grömitz rechnet ihre Kurabgabe nach zwei Gebieten ab: In Grömitz und am Lensterstrand kostet sie in der Hauptsaison 4,00 € pro Person und Tag, in den übrigen Erholungsorten der Gemeinde 2,50 €. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts. Seit dem 1. Januar 2026 melden alle Vermieter ihre Gäste über ein Onlineverfahren an und geben die ostseecard aus.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Grömitz

Personen
  • Personen ab 18 Jahren4,00 €2

Kurtaxe für den Aufenthalt56,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Grömitz, Hauptsaison4,00 € pro Tag[1]
  • Erholungsorte, Hauptsaison2,50 € pro Tag[1]
  • Kinder und Jugendlichefrei bis 17 Jahre[1]
  • Anmeldung der Gästenur noch online[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
GebietSaisonPersonen ab 18 Jahren
Grömitz und LensterstrandHauptsaison01.04. bis 31.10. und 25.12. bis 03.01.4,00 €
Grömitz und LensterstrandNebensaison04.01. bis 31.03. und 01.11. bis 24.12.2,50 €
Erholungsorte (übrige Gemeinde Grömitz)Hauptsaison01.04. bis 31.10. und 25.12. bis 03.01.2,50 €
Erholungsorte (übrige Gemeinde Grömitz)Nebensaison04.01. bis 31.03. und 01.11. bis 24.12.1,80 €

So wird gezählt: An- und Abreisetag gelten als ein Tag, der Anreisetag wird nicht berechnet.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.[1]
  • Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 sowie eine ständige Begleitperson, wenn der Ausweis das Merkzeichen „B“ trägt.[1]
  • Auf Antrag nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen.[1]
  • Wer sich beruflich, dienstlich oder zur Ausbildung im Ort aufhält und die Einrichtungen nicht nutzt.[1]
  • Kranke, die ihre Unterkunft laut ärztlichem Zeugnis nicht verlassen können.[1]
  • Teilnehmer an Tagungen und Kongressen, die vor der Anreise beim Tourismus-Service angemeldet wurden, soweit sie die Einrichtungen nicht nutzen.[1]
  • Gästekarten und ostseecards anderer Ferienorte in Schleswig-Holstein gelten in Grömitz einen Tag lang.[1]

Wer weniger zahlt

  • Sammelreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen zahlen auf vorherigen Antrag 50 % weniger.[1]
  • Wer auf Veranlassung eines Sozialträgers oder einer Krankenkasse zur Kur oder Reha in einer anerkannten Kurklinik ist, erhält auf Antrag 10 % Nachlass.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Eigentümer und Dauernutzer einer Wohngelegenheit sowie ihre Angehörigen im selben Haushalt zahlen die Jahreskurabgabe: 112,00 € in Grömitz und am Lensterstrand, 70,00 € in den Erholungsorten. Entsteht die Abgabepflicht erst nach dem 15. Oktober, sinkt sie auf 70,00 € beziehungsweise 50,40 €. Fällig wird sie einen Monat nach dem Bescheid.[1]

Was die ostseecard bringt

  • Freier Zugang zum Badestrand.[2]
  • Ermäßigte Fahrt mit den Linienbussen.[2]
  • Kostenlose Teilnahme an geführten Touren und Sportangeboten, ermäßigter Eintritt bei Veranstaltungen.[2]
  • Nutzung der Bücherei.[2]

Was Vermieter in Grömitz melden und abführen

Gäste melden
Das Onlineverfahren ist für alle Unterkunftsgeber Pflicht. Sie geben Vor- und Nachnamen, An- und Abreisetag, Heimatanschrift und Staatsangehörigkeit ein und übermitteln die Daten spätestens am Tag nach der Ankunft. Jede Person erhält eine ostseecard, auch Kinder; ausländische Gäste unterschreiben die Anmeldung von Hand oder elektronisch. Eine Befreiung vom Onlineverfahren gibt es nur auf schriftlichen Antrag bei unbilliger Härte.[1]
Einziehen und abführen
Vermieter berechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und überweisen sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung kostenfrei an den Tourismus-Service Grömitz. Alternativ erteilen sie ein Lastschriftmandat.[1]
Haftung und Bußgeld
Unterkunftsgeber haften gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Verstöße gegen die Vermieterpflichten können bis zu 500 € kosten, leichtfertig verkürzte Abgaben bis zu 2.500 €.[1]

Was sich mit der Satzung für 2026 geändert hat

Die Gemeindevertretung hat am 18. Dezember 2025 eine neue Kurabgabesatzung beschlossen, die seit dem 1. Januar 2026 gilt und die Satzung vom 19. Dezember 2024 ersetzt. Sie ordnet die Saisonzeiten neu: Die Tage vom 25. Dezember bis 3. Januar zählen zur Hauptsaison. Für den 1. bis 3. Januar 2026 galt deshalb einmalig ein Übergangssatz von 2,00 € in Grömitz und am Lensterstrand und 1,40 € in den Erholungsorten.[1]

Laut Satzung deckt die Kurabgabe 41,68 % des Aufwands für die Kur- und Erholungseinrichtungen und die Veranstaltungen der Gemeinde. Wie das Land diese Abgabe regelt, steht auf der Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.[1]

Tagesgäste und Kontrollen am Strand

Tagesgäste kaufen eine Tagesostseecard an der Kasse der Tourist-Information, bei den Strandkorbvermietern oder am Automaten. Sie kostet in der Hauptsaison 4,00 € und in der Nebensaison 2,50 € und gilt nur am Kauftag.[1]

Wer kurabgabepflichtig ist und bei einer Kontrolle keine gültige ostseecard vorzeigen kann, zahlt bei der Nachlöse das Doppelte: 8,00 € in der Hauptsaison, 5,00 € in der Nebensaison.[1]

So läuft die Meldung für Vermieter ab

  1. 1

    Zugangsdaten und Druckvorlagen für die ostseecard kommen vom Tourismus-Service Grömitz.[1]

  2. 2

    Gast online anmelden, spätestens am Tag nach der Ankunft, und die ostseecard gedruckt oder digital per E-Mail ausgeben.[1]

  3. 3

    Bei schwerbehinderten Gästen Ausweisnummer, Gültigkeit, Grad der Behinderung und ausstellende Behörde im Feld „Weitere Angaben“ eintragen.[1]

  4. 4

    Gästeverzeichnis führen oder die Mietverträge chronologisch ablegen und auf Anforderung binnen 14 Tagen vorlegen.[1]

Ermäßigungen darf nur der Tourismus-Service gewähren, nicht der Vermieter. Die Sätze beider Tarifgebiete und die Saisonzeiten lassen sich in einer digitalen Gästemappe hinterlegen.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz, Fassung vom 18. Dezember 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Grömitz. Gilt auch in: Lensterstrand. Zuständig vor Ort: Tourismus-Service Grömitz.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Grömitz Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung sieht keine Ermäßigung für Rentner vor; befreit oder ermäßigt wird unter anderem bei Schwerbehinderung ab einem Grad von 80, für Gruppen ab 20 Personen und für Kurpatienten.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Grömitz Kurtaxe?

Ab 18 Jahren. Jüngere Gäste sind freigestellt, bekommen im Onlineverfahren aber trotzdem eine eigene ostseecard.[1]

Zahlen Hunde in Grömitz Kurtaxe?

Nein. Kurabgabepflichtig sind nach der Satzung nur natürliche Personen; eine Abgabe für Tiere enthält sie nicht.[1]

Gilt die Kurtaxe auch für Tagesgäste?

Ja. Die Tagesostseecard kostet 4,00 € in der Hauptsaison und 2,50 € in der Nebensaison.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Unterkunftsgeber. Er meldet den Gast online an, zieht die Kurabgabe ein und überweist sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an den Tourismus-Service. Eine Ausnahme für Buchungen über Plattformen enthält die Satzung nicht.[1]

Wie lange gilt die ostseecard?

Höchstens 28 Tage. Sie ist nicht übertragbar und nennt An- und Abreisetag.[1]

Quellen

  1. Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz vom 18.12.2025, Gemeinde Grömitz, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. ostseecard: Kurabgabesätze und Leistungen, Tourismus-Service Grömitz, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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