Bettensteuer in Bonn 2026: 7 % Beherbergungssteuer für Vermieter
Bonn hat seine Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2026 von 6 % auf 7 % erhöht. Bemessen wird sie nach dem Betrag, den der Gast für die Übernachtung zahlt, einschließlich Umsatzsteuer. Seit 2015 gilt sie für Hotels ebenso wie für Ferienwohnungen und Privatzimmer, allerdings nur für die ersten 21 Tage im selben Betrieb. Kinder unter 18 Jahren sind befreit, Geschäftsreisende hingegen nicht. Steuerschuldner ist der Gast. Sie ziehen die Steuer jedoch ein und geben vierteljährlich die Steueranmeldung beim Kassen- und Steueramt ab, denn Airbnb übernimmt das in Bonn nicht.
Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.
Bettensteuer-Rechner für Bonn
- Steuer pro Nacht
- 7,00 €
- Steuerpflichtige Nächte
- 3
Bettensteuer für den Aufenthalt
Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.
Beherbergungssteuer 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage
- Höchstdauer
- 21 Nächte, danach steuerfrei
- Bemessungsgrundlage
- Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich Umsatzsteuer (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Nutzen mehrere Personen die Leistung gemeinsam, etwa im Doppelzimmer, wird der Preis durch die Zahl der Gäste geteilt. So lassen sich befreite Kinder herausrechnen. Sonstige Dienstleistungen wie Internet, Reinigung oder Minibar bleiben nach Auskunft des Kassen- und Steueramts außen vor. Bei Pauschalpreisen ohne Aufteilung werden zudem je Gast und Mahlzeit 7 € für Frühstück und je 10 € für Mittag- und Abendessen abgezogen (§ 4 Abs. 3).[1][2]
- Gilt seit
- 1. Januar 2026
Geschäftsreisende
Beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Bonn steuerpflichtig. § 3 der Satzung nennt nur drei Befreiungen, nämlich für Kinder, medizinisch notwendige Aufenthalte und Schülerreisen. Eine Ausnahme für Geschäftsreisende gibt es ebenso wenig wie eine Arbeitgeberbescheinigung.[1]
Wer keine Bettensteuer zahlt
- Befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Personen, die zu einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Bonn übernachten, bei Bedarf samt Begleitperson. Hinzu kommen Übernachtungen auf Schülerreisen, die die Schulleitung genehmigt hat und die von Lehrkräften begleitet werden (§ 3). Den Nachweis legt der Gast beim Check-out vor, also Ausweis oder Bestätigung der Eltern, ärztliche Bescheinigung oder Bestätigung der Schule.[1][2]
- Bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb wird die Steuer längstens für 21 Tage erhoben (§ 4 Abs. 4). Nicht besteuert werden Übernachtungen zur Deckung des Grundbedarfs, etwa von Obdachlosen, Asylsuchenden oder Menschen, deren Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist. Auch Stornierungen vor Anreise, einbehaltene Anzahlungen bei Absage und Reservierungen ohne Entgelt lösen keine Steuer aus. Bei einem No-Show fällt sie nur an, wenn das Beherbergungsentgelt gezahlt wird.[1][2]
Zieht Airbnb die Steuer in Bonn ein?
Nein. Bonn steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Dazu zählen nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Bonn ziehen Sie die Beherbergungssteuer daher selbst ein und geben die Steueranmeldung beim Kassen- und Steueramt ab.[4]
Was Vermieter in Bonn anmelden und abführen
- Anmeldung
- Steuerentrichtungspflichtig ist die Betreiberin oder der Betreiber des Beherbergungsbetriebs (§ 5 Abs. 2), wobei Privatzimmer und Ferienwohnungen ausdrücklich dazuzählen (§ 2 Abs. 1). Eine eigene Anzeige des Betriebsbeginns sieht die Satzung nicht vor. Ihre Pflichten beginnen vielmehr mit der ersten Steueranmeldung für das Quartal, in dem die erste entgeltliche Übernachtung stattfindet. Bei Fragen hilft die Hotline des Kassen- und Steueramts unter 0228 772370.[1][2]
- Steuererklärung
- Bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres reichen Sie beim Kassen- und Steueramt eine Steueranmeldung nach amtlichem Vordruck ein und berechnen die Steuer darin selbst (§ 7 Abs. 1). Die Anmeldung muss in Schriftform unterschrieben sein oder eine qualifizierte elektronische Signatur tragen. Die Fristen enden damit am 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar. Den Anmeldebogen stellt die Stadt auf ihrer Website bereit.[1][2]
- Fälligkeit
- Die selbst errechnete Steuer entrichten Sie bis zum 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres an das Kassen- und Steueramt (§ 8), also bis zum 30. April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar.[1][2]
- Haftung und Prüfung
- Neben dem Gast haften Sie für die Steuer und sind mit ihm Gesamtschuldner (§ 5 Abs. 3 und 4). Eine leichtfertige Abgabenverkürzung kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden, eine Abgabengefährdung mit bis zu 5.000 €. Belege bewahren Sie sechs Jahre auf. Zimmervermittlungsagenturen wiederum müssen der Stadt auf Verlangen die Betriebe und Steuerpflichtigen nennen.[1][2]
Steuersatz und Bemessungsgrundlage: 7 % vom Bruttopreis
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Beherbergungssteuer 7 % des Betrags, den der Gast für die Übernachtung zahlt, einschließlich Umsatzsteuer. Das Kassen- und Steueramt rechnet dazu ein Beispiel vor: 100 € netto plus 7 € Umsatzsteuer ergeben 107 € Bemessungsgrundlage und damit 7,49 € Beherbergungssteuer. Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ist hingegen Ihr Übernachtungspreis selbst die Bemessungsgrundlage.[1][2]
Internet, Reinigung, Minibar und andere sonstige Dienstleistungen gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. Weisen Sie diese deshalb in der Rechnung getrennt aus. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen führt Übernachtung und Nebenleistungen in eigenen Zeilen auf. Übernachten mehrere Personen gemeinsam, teilen Sie den Preis durch die Zahl der Gäste, sodass der Anteil befreiter Kinder herausfällt.[2][1]
Wer die Steuer schuldet: der Gast, eingezogen von Ihnen
Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast. Sie als Betreiberin oder Betreiber sind dagegen steuerentrichtungspflichtig. Das heißt, Sie ziehen die Steuer ein, melden sie an und haften neben dem Gast als Gesamtschuldner. Als Beherbergungsbetrieb gelten Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätze und Schiffe. Auch ein über Airbnb oder Booking.com vermietetes Zimmer fällt darunter.[1]
Befreite Gäste weisen den Befreiungsgrund beim Check-out nach, Kinder etwa mit Ausweis oder Bestätigung der Eltern, Patienten mit ärztlicher Bescheinigung und Schülergruppen mit Bestätigung der Schule. Fehlt der Nachweis, ziehen Sie die Steuer ein. Der Gast kann sie dann später bei der Stadt zurückfordern, sofern es um mindestens 10 € geht und er dies bis zum Ablauf des übernächsten Quartals tut. Ob Sie Ihre Wohnung in Bonn überhaupt kurzzeitig vermieten dürfen, klärt der Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe.[2]
Steueranmeldung beim Kassen- und Steueramt Bonn
- 1
Reichen Sie bis zum 15. Tag nach jedem Kalendervierteljahr die Steueranmeldung auf dem Anmeldebogen der Stadt ein, unterschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die Steuer berechnen Sie selbst, und zwar mit 7 % der Bruttoübernachtungsentgelte des Quartals, abzüglich befreiter Gäste und der Nächte ab dem 22. Tag.[1][2]
- 2
Zahlen Sie den Betrag bis zum 30. Tag nach Quartalsende an das Kassen- und Steueramt. Für das erste Quartal geben Sie die Steueranmeldung also bis zum 15. April ab und zahlen bis zum 30. April.[1][2]
- 3
Bewahren Sie Rechnungen, Buchungsbelege und die Nachweise befreiter Gäste sechs Jahre auf, denn das Amt kann sie anfordern.[2]
Die Hotline des Kassen- und Steueramts erreichen Sie unter 0228 772370, montags von 8 bis 17 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr sowie dienstags und freitags bis 13 Uhr. Persönliche Termine gibt es nach Vereinbarung.[2]
Airbnb, Booking.com und Ihr Preis
Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern für die Gastgeber ein, Bonn gehört nicht dazu. Die Steuer bleibt also Ihre Aufgabe. Sie kalkulieren die 7 % in den Nachtpreis ein oder legen sie als eigene Gebühr an. Bei Booking.com zählt die Beherbergungssteuer zu den lokalen Steuern, die Sie im Extranet als solche einrichten und nicht als Unterkunftsgebühr.[4][5]
Wie Bettensteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer zusammenspielen, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Eine Kurtaxe erhebt Bonn nicht, sie fällt nur in Kur- und Erholungsorten an. Mehr dazu unter Kurtaxe.
Die Erhöhung zum 1. Januar 2026: von 6 auf 7 %
Am 3. Juli 2025 hat der Rat beschlossen, die Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2026 von 6 % auf 7 % anzuheben. Die Grundsatzentscheidung war bereits im März 2025 gefallen, und mit der Änderungssatzung vom 10. Juli 2025 wurde § 4 Abs. 2 der Satzung angepasst. Gleichzeitig stieg die Zweitwohnungssteuer von 13 % auf 15 % der jährlichen Nettokaltmiete. Für Übernachtungen bis zum 31. Dezember 2025 gilt noch der alte Satz. Maßgeblich ist dabei der Beginn der Beherbergungsleistung, nicht das Buchungsdatum.[3][1]
Damit liegt Bonn zwischen Köln mit 5 % und Berlin mit 7,5 % (Übernachtungsteuer Berlin), berechnet die Steuer aber wie Köln vom Bruttopreis. Welche Stadt welchen Steuersatz erhebt, zeigt die Übersicht aller Städte.
Rechtsgrundlage und Behörde
Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Bonn vom 12. Mai 2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.07.2025, in Kraft seit 01.01.2026, Fassung vom 10. Juli 2025.[1] Erhoben von: Bundesstadt Bonn. Zuständig: Kassen- und Steueramt der Bundesstadt Bonn.
Bettensteuer in anderen Städten
Köln
Köln erhebt 5 % Kulturförderabgabe auf den Bruttopreis der Übernachtung, seit Juli 2024 auch von Geschäftsreisenden. Anmeldung, Fristen und Airbnb.
Zur StadtDüsseldorf
Düsseldorf erhebt seit 2024 eine Beherbergungssteuer von 3 € pro Person und Nacht, auch von Geschäftsreisenden, längstens 21 Tage. Anmeldung und Fristen.
Zur StadtEssen
Essen erhebt seit August 2025 5 % Beherbergungssteuer auf den Bruttopreis, höchstens 9 € pro Tag, auch von Geschäftsreisenden. Registrierung und Fristen.
Zur StadtDortmund
Dortmund erhebt 7,5 % Beherbergungsabgabe auf den Bruttopreis, seit April 2023 auch für Geschäftsreisende. Airbnb zieht hier ein. Fristen und Pflichten.
Zur StadtBerlin
Berlin erhebt 7,5 % Übernachtungsteuer auf den Nettopreis der Nacht, auch von Geschäftsreisenden und in privaten Ferienwohnungen. Anmeldung, Frist und Rechner.
Zur StadtDresden
Dresden erhebt 6 % Beherbergungssteuer auf den Bruttopreis der Nacht, Reinigung eingeschlossen. Airbnb zieht sie ein, die Monatsmeldung bleibt Ihre Pflicht.
Zur StadtFAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Bettensteuer in Bonn 2026?
Müssen Geschäftsreisende in Bonn Beherbergungssteuer zahlen?
Zahlen Kinder in Bonn Bettensteuer?
Zieht Airbnb die Beherbergungssteuer in Bonn ein?
Wann muss die Beherbergungssteuer in Bonn angemeldet werden?
Wie lange wird die Steuer bei einem langen Aufenthalt erhoben?
Quellen
- 22-9 Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Bonn vom 12. Mai 2015 mit Verzeichnis der Änderungen bis zur Satzung vom 10.07.2025 (in Kraft 01.01.2026), Bundesstadt Bonn, Ortsrecht, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Beherbergungssteuer: Informationen und Fragen des Kassen- und Steueramts (Satz 2026, Rechenbeispiel, Befreiungen, Nachweise, Fristen, Erstattung, Kontakt), Bundesstadt Bonn, Kassen- und Steueramt, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Beherbergungs- und Zweitwohnungssteuersätze steigen zum 1. Januar 2026, Pressemitteilung vom 04.07.2025, Bundesstadt Bonn, Presseamt, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
- Zusätzliche Gebühren verstehen: lokale Steuern und Unterkunftsgebühren im Extranet, Booking.com Partnerhilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.
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