Baden-Württemberg

Kurtaxe in Friedrichshafen: Sätze für Haupt- und Nebensaison

Friedrichshafen erhebt seine Kurtaxe das ganze Jahr: 2,80 € pro Person und Aufenthaltstag von April bis Oktober, 1,70 € von November bis März. Auf ihren Tourismusseiten spricht die Stadt auch von der Gäste-Abgabe, in der Satzung steht Kurtaxe. Bezahlt wird damit unter anderem die Echt Bodensee Card, mit der Übernachtungsgäste Bus und Bahn im bodo-Verbund kostenlos nutzen.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Friedrichshafen

Personen
  • Erwachsene2,80 €2
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren1,40 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt39,20 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Erwachsene, April bis Oktober2,80 € pro Tag[1][2]
  • Erwachsene, November bis März1,70 € pro Tag[1][2]
  • Kinderfrei bis 5 Jahre[1]
  • Abführungbis zum 10. des Folgemonats[1]

Kurtaxe 2026: die Sätze

Kurtaxe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachseneKinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren
Hauptsaison01.04. bis 31.10.2,80 €1,40 €
Vor- und Nachsaison01.11. bis 31.03.1,70 €0,85 €

So wird gezählt: Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.[1]
  • Tagesgäste, also Ortsfremde, die sich nicht länger als einen Tag in der Stadt aufhalten.[1]
  • Wer aus beruflichen Gründen oder zu einer beruflichen Veranstaltung in Friedrichshafen ist; die Stadt hält dafür eine Geschäftsreisebescheinigung bereit.[1][2]
  • Familienbesuch, der unentgeltlich im Haushalt von Einwohnern wohnt, sowie Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten.[1]
  • Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 sowie Kranke, die laut ärztlichem Zeugnis keine Kureinrichtung besuchen können. Für die nachgewiesene Begleitperson gilt die Befreiung ebenfalls, solange sie die Angebote nicht selbst nutzen kann.[1]

Wer weniger zahlt

  • Für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird die Kurtaxe auf Antrag um 50 % ermäßigt.[1]
  • Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung müssen spätestens am Tag der Abreise gestellt sein.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Inhaber einer Zweitwohnung zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 84,00 € pro Person, sofern sie die Wohnung im Jahr an mindestens 30 Tagen halten. Wer die Pauschale zahlt, schuldet keine Kurtaxe pro Aufenthaltstag mehr.[1]

Was die Echt Bodensee Card bringt

  • Kostenlose Fahrt mit Bus und Bahn im Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) und auf weiteren Streckenabschnitten, ausgenommen IC und EC.[2]
  • Rabatte bei Kultur- und Freizeitangeboten in der gesamten Bodenseeregion.[2]
  • Die Karte stellt die Unterkunft bei der Anreise aus. Sie lautet auf den Namen des Gastes und ist nicht übertragbar.[2][1]

Was Vermieter in Friedrichshafen melden und abführen

Gäste melden
Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz betreibt oder eine Ferienwohnung vermietet, meldet jeden Gast innerhalb von 2 Tagen nach der Ankunft an und nach der Abreise wieder ab. Pflicht ist das elektronische Meldescheinverfahren, das die Stadt kostenlos bereitstellt; die Zugangsdaten kommen von der Gästemeldestelle.[1]
Einziehen und abführen
Vermieter ziehen die Kurtaxe beim Gast ein und führen die in einem Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats an die Stadt ab. Weigert sich ein Gast zu zahlen, melden sie ihn unverzüglich mit Name und Adresse.[1]
Haftung und Bußgeld
Meldepflichtige haften der Stadt für den vollständigen und richtigen Einzug. Wer nicht oder unzureichend meldet, wird geschätzt, und zwar mit 80 % der verfügbaren Betten. Ordnungswidrig handelt auch, wer die Gästekarte an nicht kurtaxepflichtige Personen ausgibt; einen Bußgeldbetrag nennt die Satzung nicht.[1]

Dauercamper und Bootslieger zahlen eine Jahrespauschale

Die Friedrichshafener Satzung bezieht zwei Gruppen ein, die in vielen Kurorten fehlen. Wer einen Campingstellplatz im Stadtgebiet für mindestens 25 Tage im Jahr gemietet hat, zahlt 70,00 € pro Person und Jahr. Für einen Bootsliegeplatz in einer Hafenanlage, der für mindestens 15 Tage überlassen ist, sind es 42,00 €, auch wenn auf dem Boot niemand übernachtet.[1]

  • Gastlieger mit weniger als 15 Tagen Nutzungsrecht sind nicht kurtaxepflichtig.[1]
  • Ein reiner Lagerplatz zur Überwinterung oder Reparatur löst keine Kurtaxe aus.[1]
  • Treffen mehrere Pauschalen auf dieselbe Person zu, wird nur die höchste erhoben.[1]

Campingplatzbetreiber melden ihre Dauermieter jährlich zum 1. April, Hafenbetreiber jeweils bis zum 10. des Monats nach Vertragsschluss oder Vertragsende.[1]

Befreite Gäste: welche Nachweise Vermieter aufbewahren

Jede Befreiung muss der Gast belegen, etwa mit einer Bestätigung des Arbeitgebers oder dem Schwerbehindertenausweis. Vermieter bewahren diese Nachweise zwei Kalenderjahre auf, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Kurtaxe fällig wurde. Mitarbeitende der Stadt dürfen Buchungsunterlagen einsehen und sich auch unangekündigt vor Ort ein Bild machen.[1]

Die Satzung stützt sich auf § 43 des Kommunalabgabengesetzes; was das Land den Gemeinden damit erlaubt, erklärt die Seite zur Kurtaxe in Baden-Württemberg. Sätze und Befreiungen gehören außerdem in die digitale Gästemappe, damit Gäste den Betrag vor der Anreise kennen.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe für die Stadt Friedrichshafen ab 01.01.2025 (Kurtaxe-Satzung), Fassung vom 18. November 2024.[1] Erhoben von: Stadt Friedrichshafen. Zuständig vor Ort: Stadt Friedrichshafen, Tourist-Information.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Friedrichshafen Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung sieht für Rentner weder Befreiung noch Ermäßigung vor. Befreit sind Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder Kurtaxe in Friedrichshafen?

Kinder unter 6 Jahren sind frei. Von 6 bis 17 Jahren kostet die Kurtaxe die Hälfte: 1,40 € pro Tag in der Hauptsaison, 0,85 € in der Vor- und Nachsaison.[1][2]

Gilt die Kurtaxe in Friedrichshafen auch für Tagesgäste?

Nein. Wer sich nicht länger als einen Tag in der Stadt aufhält, ist ausdrücklich befreit.[1]

Zahlen Geschäftsreisende in Friedrichshafen Kurtaxe?

Nein, sofern der berufliche Anlass belegt ist. Die Stadt stellt dafür eine Geschäftsreisebescheinigung bereit; eine Echt Bodensee Card erhalten beruflich Reisende nicht.[1][2]

Zahlen Hunde in Friedrichshafen Kurtaxe?

Nein. Die Kurtaxe wird je Person erhoben, für Tiere sieht die Satzung keine Abgabe vor.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Vermieter. Meldepflichtig ist, wer seine Wohnung Ortsfremden gegen Entgelt als Ferienwohnung überlässt; er zieht die Kurtaxe ein und haftet für den richtigen Einzug. Buchungsportale erwähnt die Satzung nicht.[1]

Quellen

  1. Kurtaxe-Satzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 18.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025, Stadt Friedrichshafen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Gästekarte: Echt Bodensee Card und Gäste-Abgabe, Stadt Friedrichshafen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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