Niedersachsen

Kurtaxe auf Baltrum 2026: Sätze und Pflichten der Vermieter

3,50 € pro Übernachtung zahlen Erwachsene auf Baltrum in der Saison vom 15.03. bis 31.10.; im Winter halbiert sich der Betrag auf 1,75 €. Die Satzung spricht vom Kurbeitrag, die Kurverwaltung vom Gästebeitrag. Zwei Dinge sind auf Baltrum anders als nebenan: Der Vermieter kassiert und stellt die Kurkarte über das Online-Portal aus, und für mitgebrachte Hunde fällt eine eigene Abgabe von 1,50 € pro Tag an.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Baltrum

Personen
  • Erwachsene ab 18 Jahren3,50 €2
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren1,50 €0
  • Kinder unter 6 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt49,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Erwachsene, Saison3,50 € pro Nacht[1][2]
  • Kinderfrei unter 6 Jahren[1]
  • Hunde1,50 € pro Tag[1]
  • Abführungbis zum 15. des Folgemonats[1]

Kurbeitrag 2026: die Sätze

Kurbeitrag pro Person und Nacht, 2026[1][2]
SaisonErwachsene ab 18 JahrenKinder und Jugendliche von 6 bis 17 JahrenKinder unter 6 Jahren
Saison15.03. bis 31.10.3,50 €1,50 €frei
Außerhalb der Saison01.11. bis 14.03.1,75 €0,75 €frei

So wird gezählt: Der Übernachtungskurbeitrag bemisst sich nach der Anzahl der Übernachtungen, der Tageskurbeitrag nach Tagen.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.[1]
  • Verwandte von Insulanern, die unentgeltlich in deren Haushalt wohnen, sowie Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis.[1]
  • Wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält.[1]
  • Segler und Sportbootfahrer, die den Hafen wegen Sturm oder Havarie anlaufen, für die Dauer der Gefahrenlage.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen 75 % des Kurbeitrags. Online lässt sich die Ermäßigung nicht buchen: Dem Vermieter muss eine gültige Kopie des Ausweises vorliegen.[1][2]
  • Geschlossene Kinder- und Jugendgruppen von 6 bis 17 Jahren samt Aufsichtspersonen zahlen in Jugendherbergen, Schullandheimen und auf dem Campingplatz 80 % des Beitrags.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Inhaber von Zweitwohnungen zahlen einen Jahreskurbeitrag von 105,00 € pro Erwachsenem und 45,00 € pro Kind von 6 bis 17 Jahren, bemessen auf 30 Übernachtungen in der Saison. Sie ziehen ihn auch von ihren Familienangehörigen ein. Wer nachweist, dass er die Wohnung rechtlich nicht selbst nutzen kann, ist ausgenommen.[1]

Was die Kurkarte Baltrum bringt

  • Die Karte ist Zahlungsnachweis und wird beim Verlassen der Insel am Hafen kontrolliert.[1][2]
  • Der Kurbeitrag finanziert das Hallenbad „Sindbad“, Strand und Strandpromenade, das Kinderspielhaus und die Veranstaltungen im Haus des Gastes.[1]

Was Vermieter in Baltrum melden und abführen

Gäste melden
Sie melden jeden Gast über das Online-Portal der Gemeinde auf baltrum.de an und stellen ihm dort innerhalb von 24 Stunden eine vollständig ausgefüllte Kurkarte aus. Nur bei unbilliger Härte lässt die Gemeinde den Papierweg zu, dann mit einer Frist von drei Werktagen. Die Satzung liegt in den vermieteten Räumen aus.[1]
Einziehen und abführen
Den Kurbeitrag ziehen Sie vom Gast ein. Die Beiträge eines Monats, abzüglich Erstattungen, führen Sie bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde ab; maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde.[1]
Haftung und Bußgeld
Vermieter haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Weigert sich ein Gast zu zahlen, entfällt die Haftung, wenn Sie das der Gemeinde unverzüglich melden. Ordnungswidrigkeiten können bis zu 10.000 € kosten.[1]

Hunde: eigene Abgabe das ganze Jahr über

Für mitgebrachte Hunde erhebt Baltrum ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe von 1,50 € pro Tag, unabhängig von der Saison. Wer häufiger kommt, zahlt in der Kurverwaltung eine Jahrespauschale von 45,00 € und erhält dafür eine Jahreskarte. Die Gemeinde hält ein eigenes Formular für bis zu drei Personen und einen Hund bereit.[1][3]

Tagesgäste und Wattwanderer

Wer ohne Übernachtung auf die Insel kommt, zahlt in der Saison 3,00 € als Erwachsener und 1,00 € als Kind, außerhalb der Saison 1,50 € und 0,50 €. Als Zahlungsnachweis gilt die Quittung der Reederei, des Wattführers oder der Fluglinie.[1][2]

Übernachtungsgäste zahlen vor der Anreise online oder bei der Ankunft beim Vermieter. Ein Satz dazu in der digitalen Gästemappe erspart die Frage am Anreisetag. Rechtsgrundlage ist, wie in allen Kurorten in Niedersachsen, § 10 des Kommunalabgabengesetzes.[2][1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung), Fassung vom 24. Mai 2016.[1] Erhoben von: Gemeinde Baltrum. Zuständig vor Ort: Kurverwaltung Baltrum.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Zahlen Hunde auf Baltrum Kurtaxe?

Ja. Für jeden mitgebrachten Hund fallen ganzjährig 1,50 € pro Tag an, wahlweise 45,00 € als Jahrespauschale.[1][2]

Müssen Rentner auf Baltrum Kurtaxe zahlen?

Ja, den vollen Satz. Eine Ermäßigung sieht die Satzung nur für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 und für Jugendgruppen vor.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Baltrum Kurtaxe?

Ab dem 6. Geburtstag: 1,50 € pro Nacht in der Saison und 0,75 € außerhalb. Ab 18 Jahren gilt der Erwachsenensatz.[1][2]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Baltrum ab?

Der Vermieter. Wer Wohnraum gegen Entgelt überlässt, stellt die Kurkarte aus, zieht den Beitrag ein und führt ihn bis zum 15. des Folgemonats ab. Das gilt auch für Agenturen, die gewerbsmäßig für Eigentümer vermieten.[1]

Bekomme ich die Kurtaxe zurück, wenn ich früher abreise?

Ja. Der Vermieter kann den zu viel gezahlten Beitrag gegen Rücknahme der Kurkarte erstatten; alternativ bestätigt er die Abreise schriftlich, und die Gemeinde erstattet.[1]

Quellen

  1. Kurbeitragssatzung der Gemeinde Baltrum vom 24.05.2016 mit Anlage, Gemeinde Baltrum, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Gästebeitrag und Strandkorb, Kurverwaltung Baltrum, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Gästebeitrag: Formulare, Gemeinde Baltrum, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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