Kurtaxe auf Baltrum 2026: Sätze und Pflichten der Vermieter
3,50 € pro Übernachtung zahlen Erwachsene auf Baltrum in der Saison vom 15.03. bis 31.10.; im Winter halbiert sich der Betrag auf 1,75 €. Die Satzung spricht vom Kurbeitrag, die Kurverwaltung vom Gästebeitrag. Zwei Dinge sind auf Baltrum anders als nebenan: Der Vermieter kassiert und stellt die Kurkarte über das Online-Portal aus, und für mitgebrachte Hunde fällt eine eigene Abgabe von 1,50 € pro Tag an.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für Baltrum
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurbeitrag 2026: die Sätze
| Saison | Erwachsene ab 18 Jahren | Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren | Kinder unter 6 Jahren |
|---|---|---|---|
| Saison15.03. bis 31.10. | 3,50 € | 1,50 € | frei |
| Außerhalb der Saison01.11. bis 14.03. | 1,75 € | 0,75 € | frei |
So wird gezählt: Der Übernachtungskurbeitrag bemisst sich nach der Anzahl der Übernachtungen, der Tageskurbeitrag nach Tagen.[1]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.[1]
- Verwandte von Insulanern, die unentgeltlich in deren Haushalt wohnen, sowie Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.[1]
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis.[1]
- Wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält.[1]
- Segler und Sportbootfahrer, die den Hafen wegen Sturm oder Havarie anlaufen, für die Dauer der Gefahrenlage.[1]
Wer weniger zahlt
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen 75 % des Kurbeitrags. Online lässt sich die Ermäßigung nicht buchen: Dem Vermieter muss eine gültige Kopie des Ausweises vorliegen.[1][2]
- Geschlossene Kinder- und Jugendgruppen von 6 bis 17 Jahren samt Aufsichtspersonen zahlen in Jugendherbergen, Schullandheimen und auf dem Campingplatz 80 % des Beitrags.[1]
Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen
Inhaber von Zweitwohnungen zahlen einen Jahreskurbeitrag von 105,00 € pro Erwachsenem und 45,00 € pro Kind von 6 bis 17 Jahren, bemessen auf 30 Übernachtungen in der Saison. Sie ziehen ihn auch von ihren Familienangehörigen ein. Wer nachweist, dass er die Wohnung rechtlich nicht selbst nutzen kann, ist ausgenommen.[1]
Was die Kurkarte Baltrum bringt
Was Vermieter in Baltrum melden und abführen
- Gäste melden
- Sie melden jeden Gast über das Online-Portal der Gemeinde auf baltrum.de an und stellen ihm dort innerhalb von 24 Stunden eine vollständig ausgefüllte Kurkarte aus. Nur bei unbilliger Härte lässt die Gemeinde den Papierweg zu, dann mit einer Frist von drei Werktagen. Die Satzung liegt in den vermieteten Räumen aus.[1]
- Einziehen und abführen
- Den Kurbeitrag ziehen Sie vom Gast ein. Die Beiträge eines Monats, abzüglich Erstattungen, führen Sie bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde ab; maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde.[1]
- Haftung und Bußgeld
- Vermieter haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Weigert sich ein Gast zu zahlen, entfällt die Haftung, wenn Sie das der Gemeinde unverzüglich melden. Ordnungswidrigkeiten können bis zu 10.000 € kosten.[1]
Hunde: eigene Abgabe das ganze Jahr über
Für mitgebrachte Hunde erhebt Baltrum ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe von 1,50 € pro Tag, unabhängig von der Saison. Wer häufiger kommt, zahlt in der Kurverwaltung eine Jahrespauschale von 45,00 € und erhält dafür eine Jahreskarte. Die Gemeinde hält ein eigenes Formular für bis zu drei Personen und einen Hund bereit.[1][3]
Tagesgäste und Wattwanderer
Wer ohne Übernachtung auf die Insel kommt, zahlt in der Saison 3,00 € als Erwachsener und 1,00 € als Kind, außerhalb der Saison 1,50 € und 0,50 €. Als Zahlungsnachweis gilt die Quittung der Reederei, des Wattführers oder der Fluglinie.[1][2]
Übernachtungsgäste zahlen vor der Anreise online oder bei der Ankunft beim Vermieter. Ein Satz dazu in der digitalen Gästemappe erspart die Frage am Anreisetag. Rechtsgrundlage ist, wie in allen Kurorten in Niedersachsen, § 10 des Kommunalabgabengesetzes.[2][1]
Satzung und Kurverwaltung
Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung), Fassung vom 24. Mai 2016.[1] Erhoben von: Gemeinde Baltrum. Zuständig vor Ort: Kurverwaltung Baltrum.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
Norderney
Auf Norderney kostet der Gästebeitrag 2026 in der Hauptsaison 4,90 € pro Tag, Kinder bis 13 Jahre sind frei. So zahlen Gäste über die NorderneyCard.
Tarife ansehenCuxhaven
Der Gästebeitrag in Cuxhaven kostet 2026 in Duhnen, Döse und Sahlenburg 4,00 € pro Nacht. Wer befreit ist, was Tagesgäste zahlen und wann Vermieter abrechnen.
Tarife ansehenBorkum
Borkum erhebt 2026 ganzjährig 4,80 € Gästebeitrag pro Nacht, Kinder unter 12 Jahren sind frei. Was Vermieter binnen 24 und 48 Stunden erledigen müssen.
Tarife ansehenNorddeich
In Norddeich kostet der Gästebeitrag 2026 in der Hauptsaison 3,50 € pro Nacht, Kinder bis 13 Jahre sind frei. Befreiungen, Jahresbeitrag und Vermieterfristen.
Tarife ansehenJuist
Der Gästebeitrag auf Juist beträgt 2026 in der Hauptsaison 4,80 € pro Nacht ab 14 Jahren, Kinder bis 5 Jahre sind frei. Gezahlt wird bei der Kurverwaltung.
Tarife ansehenWangerooge
Im Ortskern von Wangerooge kostet der Gästebeitrag 2026 in der Hauptsaison 4,90 € pro Nacht, im Westen der Insel 3,00 €. Kinder unter 6 Jahren sind frei.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Zahlen Hunde auf Baltrum Kurtaxe?
Müssen Rentner auf Baltrum Kurtaxe zahlen?
Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Baltrum Kurtaxe?
Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Baltrum ab?
Bekomme ich die Kurtaxe zurück, wenn ich früher abreise?
Quellen
- Kurbeitragssatzung der Gemeinde Baltrum vom 24.05.2016 mit Anlage, Gemeinde Baltrum, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Gästebeitrag und Strandkorb, Kurverwaltung Baltrum, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Gästebeitrag: Formulare, Gemeinde Baltrum, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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