Hessen

Übernachtungssteuer in Kassel 2026: 5 % für Vermieter

Kassel erhebt seit dem 1. Juli 2025 eine Übernachtungssteuer von 5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung ortsfremder Gäste. Beschlossen hat sie die Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2025. Die Steuer gilt für Hotels ebenso wie für Privatzimmer, Ferienhäuser und sämtliche Arten von Ferienwohnungen, und die Stadt macht keinen Unterschied zwischen dienstlichen und touristischen Übernachtungen. Steuerschuldner ist der Betreiber, also Sie. Airbnb zieht in Kassel nichts ein. Ihren Betrieb melden Sie innerhalb von 14 Tagen an und reichen dann vierteljährlich eine Erklärung ein, auf deren Grundlage die Stadt die Steuer per Bescheid festsetzt.

Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.

Bettensteuer-Rechner für Kassel

Nettopreis pro Nacht (ohne 7 % Umsatzsteuer)
93,46 €
Steuer pro Nacht
4,67 €
Steuerpflichtige Nächte
3

Bettensteuer für den Aufenthalt14,02 €

Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.

  • Steuersatz seit 1. Juli 20255 % des Nettoentgelts[1][2]
  • Geschäftsreisendesteuerpflichtig, kein Unterschied zu Touristen[2]
  • Erklärungvierteljährlich bis zum 15. Tag, Festsetzung per Bescheid[1]
  • Zieht Airbnb ein?Nein, die Erklärung geben Sie selbst ab[4]

Übernachtungssteuer 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Steuersatz
5 % des Nettopreises[1][2][3]
Höchstdauer
28 Nächte, danach steuerfrei
Bemessungsgrundlage
Die Steuer bemisst sich nach dem für die Übernachtung geschuldeten Entgelt ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen, also nach dem Nettoentgelt (§ 3 Übernachtungssteuersatzung). Sie beträgt 5 vom Hundert davon (§ 4). Ob der Gast oder ein Dritter das Entgelt schuldet, ist unerheblich. Bei der Festsetzung wird der Betrag auf volle Euro abgerundet.[1][2]
Gilt seit
1. Juli 2025

Geschäftsreisende

Geschäftsreisende zahlen. Auf die Frage nach Dienstreisen antwortet die Stadt ausdrücklich, dass bei der Übernachtungssteuer kein Unterschied zwischen dienstlichen oder touristischen Übernachtungen gemacht wird. Eine Ausnahme für berufliche Übernachtungen kennt die Satzung vom 5. Mai 2025 von Anfang an nicht.[2][1]

Wer keine Bettensteuer zahlt

  • Besteuert werden nur ortsfremde Personen. Wer in Kassel einen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, übernachtet steuerfrei. Unentgeltliche Übernachtungen bleiben ebenfalls außen vor (§ 1).[1][2]
  • Steuerfrei sind Übernachtungen in Jugendherbergen und anderen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Betrieben. Gleiches gilt für Klassenfahrten und Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren samt begleitenden Lehrkräften und Gruppenleitungen (§ 5).[1]
  • Übernachtet eine ortsfremde Person im Kalenderjahr insgesamt mehr als 28 Tage in Kassel, sind die Übernachtungen ab dem 29. Tag steuerfrei. Die ersten 28 bleiben steuerpflichtig, wobei die Tage über alle Unterkünfte und Aufenthalte des Jahres zusammengezählt werden (§ 5).[1][2]
  • Nicht als Übernachtung gilt das Unterkommen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen, Pflegehotels, Frauenhäusern und Obdachlosenunterkünften (§ 1 Abs. 4). Beherbergungsleistungen, die vor dem 1. Juli 2025 vertraglich vereinbart waren, blieben im Jahr 2025 steuerfrei (§ 11 Abs. 2).[1]

Zieht Airbnb die Steuer in Kassel ein?

Nein. Kassel steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Dazu zählen nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. Die Stadt stellt klar, dass auch die private Zimmervermietung über Plattformen wie Airbnb steuerpflichtig ist. Die Erklärung zur Übernachtungssteuer geben Sie daher selbst ab und kalkulieren die Steuer in Ihren Preis ein.[4][2]

Was Vermieter in Kassel anmelden und abführen

Anmeldung
Steuerschuldner ist, wer entgeltliche Übernachtungen gewährt, also der Betreiber des Beherbergungsbetriebs (§ 2). Mehrere Betreiber haften als Gesamtschuldner. Wer einen Betrieb eröffnet, meldet ihn unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, beim Magistrat der Stadt Kassel an (§ 7 Abs. 1). Anzugeben sind Name und Anschrift, Adresse und Eröffnungsdatum des Betriebs sowie die Zahl der Räume und Betten. Die Anmeldung erfolgt online über kassel.de oder auf dem amtlichen Vordruck. Ende, Betreiberwechsel und Verlegung zeigen Sie vor dem Ereignis an (§ 7 Abs. 3).[1][3]
Steuererklärung
Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 6 Abs. 2). Bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Quartals reichen Sie beim Magistrat eine Erklärung über die Zahl der Übernachtungen und die darauf entfallenden Nettoentgelte ein, aufgeschlüsselt nach Monaten und mit gesonderter Angabe steuerfreier Übernachtungen. Das geht elektronisch über das Verfahren der Stadt mit Debitorennummer und Vorgangs-ID oder auf dem amtlichen Vordruck (§ 6 Abs. 3). Für jeden Betrieb ist eine eigene Erklärung abzugeben. Unterlagen müssen Sie nicht beifügen, denn mit der Meldung versichern Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.[1][2]
Fälligkeit
Anders als in Berlin berechnen Sie die Steuer nicht selbst. Die Stadt setzt sie vielmehr per Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr fest. Fällig wird sie 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids, zu entrichten an die Stadtkasse per SEPA-Basislastschrift oder Überweisung (§ 6 Abs. 4).[1][2]
Haftung und Prüfung
Beauftragte der Stadt dürfen im Rahmen der Abgabenordnung Räume betreten und Bücher, Aufzeichnungen und Geschäftspapiere einsehen (§ 8). Wer die Erklärung nicht, unvollständig oder verspätet abgibt, den Betrieb nicht anzeigt oder Auskünfte verweigert, handelt ordnungswidrig und riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 € (§ 10). Vermittlungsagenturen und Plattformen sind der Stadt gegenüber auskunftspflichtig, wenn ein Betreiber nicht meldet oder nicht zu ermitteln ist (§ 9). Eine Pflicht, die Steuer auf der Gästerechnung auszuweisen, besteht hingegen nicht.[1][2]

Steuersatz und Bemessungsgrundlage: 5 % vom Nettoentgelt

Die Übernachtungssteuer beträgt 5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung, also ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Leistungen. Verlangen Sie als regelbesteuerter Vermieter 100 € pro Nacht, sind darin 7 % Umsatzsteuer enthalten. Das Nettoentgelt liegt dann bei 93,46 €, die Steuer bei 4,67 €. Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ist hingegen der Übernachtungspreis selbst das Nettoentgelt, sodass auf 100 € genau 5 € anfallen. Bei der Festsetzung rundet die Stadt den Quartalsbetrag auf volle Euro ab. In der Erklärung geben Sie die Entgelte dagegen ungerundet an.[1][2]

Frühstück, Reinigung und andere gesondert berechnete Leistungen gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. Weisen Sie sie deshalb in der Rechnung getrennt aus. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen legt dafür eigene Zeilen an. Ob auf die Reinigung 7 % oder 19 % Umsatzsteuer anfallen, erklärt der Beitrag zur Endreinigung der Ferienwohnung.[1]

Wer die Steuer schuldet: der Betreiber, auch bei einer Ferienwohnung

Kassel folgt dem Berliner Modell. Steuerschuldner ist also nicht der Gast, sondern wer die Übernachtung gewährt. Die Satzung zählt ausdrücklich Privatzimmer, Ferienhäuser und sämtliche Arten von Ferienwohnungen zu den Beherbergungsbetrieben, und die Stadt bejaht die Steuerpflicht für die private Zimmervermietung über Plattformen wie Airbnb. Ob Sie die 5 % an den Gast weitergeben, entscheiden Sie bei Ihrer Preisgestaltung. Abführen müssen Sie sie in jedem Fall.[1][2]

Die 28-Tage-Regel gilt pro Person und Kalenderjahr über alle Unterkünfte in Kassel, nicht pro Aufenthalt. Ein Monteur, der in diesem Jahr zum dritten Mal bei Ihnen wohnt, kann daher ab dem 29. Tag steuerfrei sein. Sie müssen die Tage also nachhalten und diese Übernachtungen in der Erklärung gesondert angeben. Für Aufenthalte von mehr als 28 Tagen am Stück gilt dasselbe.[2][1]

Anmeldung und Erklärung beim Magistrat

  1. 1

    Melden Sie Ihren Beherbergungsbetrieb innerhalb von 14 Tagen nach der Eröffnung an, entweder online über den Service der Stadt oder auf dem amtlichen Vordruck. Sie erhalten dann eine Debitorennummer und eine Vorgangs-ID für das elektronische Verfahren.[1][2][3]

  2. 2

    Halten Sie je Monat die Zahl aller Übernachtungen und die zugehörigen Nettoentgelte fest, die steuerfreien Übernachtungen getrennt.[2]

  3. 3

    Reichen Sie bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Erklärung ein, für das erste Quartal also bis zum 15. April. Für jeden Betrieb geben Sie eine eigene Erklärung ab.[1]

  4. 4

    Zahlen Sie den Betrag aus dem Steuerbescheid innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe an die Stadtkasse oder erteilen Sie über den Online-Service ein SEPA-Lastschriftmandat.[1][3]

  5. 5

    Zeigen Sie Betriebsende, Betreiberwechsel oder Verlegung vor dem Ereignis an. Eine vorübergehende Abmeldung und Wiederanmeldung sind online möglich.[1][3]

Airbnb, Booking.com und Ihr Preis

Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ein, Kassel gehört nicht dazu. Die Steuer bleibt also Ihre Aufgabe. Sie kalkulieren die 5 % in den Nachtpreis ein oder legen sie als eigene Gebühr an. Bei Booking.com zählt die Übernachtungssteuer zu den lokalen Steuern, die Sie im Extranet als solche einrichten, getrennt von Reinigungsgebühr und anderen Unterkunftsgebühren. Ob Plattformen ihre Provision auch auf die Steuer erheben, regelt die Stadt nicht.[4][5][2]

Wie sich Übernachtungssteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer zueinander verhalten, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Ob Sie überhaupt ein Gewerbe brauchen, klärt der Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe.

Warum Kassel eine Steuer erhebt und keinen Tourismusbeitrag

Frankfurt am Main erhebt 2 € pro Person und Nacht als Tourismusbeitrag, doch Kassel konnte diesen Weg nicht gehen. Das hessische Landesrecht trennt Kurorte und Tourismusorte strikt. In Kassel ist der Ortsbezirk Bad Wilhelmshöhe als Kurort anerkannt, die übrigen Bezirke als Tourismusort. Beide Prädikate in einer Kommune schließen einen stadtweiten Tourismusbeitrag aus, und auf den Kurort wollte der Magistrat nicht verzichten. Deshalb erhebt die Stadt eine Übernachtungssteuer nach §§ 2 und 7 KAG Hessen, befristet auf zehn Jahre ab dem 1. Juli 2025. Begründet wird sie mit über 50 Millionen Euro jährlich für Infrastruktur von touristischem Interesse, davon über 30 Millionen für Kassel Marketing, Kongress Palais, documenta, Museen, GRIMMWELT und Staatstheater. Welche Stadt welches Modell anwendet, zeigt die Übersicht aller Städte. Den Kurbeitrag der Kurorte erklärt die Seite Kurtaxe.[2][1]

Rechtsgrundlage und Behörde

Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer im Gebiet der Stadt Kassel (Übernachtungssteuersatzung) vom 5. Mai 2025, Fassung vom 5. Mai 2025.[1] Erhoben von: Stadt Kassel. Zuständig: Kämmerei und Steuern der Stadt Kassel.

Bettensteuer in anderen Städten

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Bettensteuer in Kassel 2026?

5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung, ohne Umsatzsteuer und ohne andere Leistungen. Die Steuer gilt seit dem 1. Juli 2025.[1][2]

Müssen Geschäftsreisende in Kassel Übernachtungssteuer zahlen?

Ja. Die Stadt macht keinen Unterschied zwischen dienstlichen und touristischen Übernachtungen, und die Satzung enthält keine Befreiung für berufliche Aufenthalte.[2][1]

Gilt die Übernachtungssteuer auch für eine Ferienwohnung über Airbnb?

Ja. Die Satzung zählt sämtliche Arten von Ferienwohnungen zu den Beherbergungsbetrieben, und die Stadt bejaht die Steuerpflicht für private Zimmervermietung über Plattformen wie Airbnb. Airbnb zieht die Steuer in Kassel nicht ein.[1][2][4]

Wer schuldet die Übernachtungssteuer in Kassel, Gast oder Vermieter?

Der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, also der Vermieter. Ob er die Steuer an den Gast weitergibt, ist seine Entscheidung. Eine Pflicht, sie auf der Rechnung auszuweisen, besteht nicht.[1][2]

Wann muss die Übernachtungssteuer in Kassel erklärt und bezahlt werden?

Die Erklärung muss bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres beim Magistrat vorliegen. Die Stadt setzt die Steuer anschließend per Bescheid fest, fällig ist sie 14 Tage nach Bekanntgabe.[1]

Gibt es in Kassel eine Grenze für lange Aufenthalte?

Ja. Übernachtungen einer ortsfremden Person, die im Kalenderjahr insgesamt 28 Tage in Kassel übersteigen, sind ab dem 29. Tag steuerfrei, über alle Unterkünfte hinweg. Die ersten 28 Tage bleiben steuerpflichtig.[1][2]

Quellen

  1. 8.02 Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer im Gebiet der Stadt Kassel (Übernachtungssteuersatzung) vom 5. Mai 2025, Stadt Kassel, Stadtrecht, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  2. Übernachtungssteuer in Kassel (FAQ): Steuersatz, Dienstreisen, Plattformen, Befreiungen, Erklärung und Fälligkeit, Stadt Kassel, Haushalt und Finanzen, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  3. Übernachtungssteuer: Anmeldung, Meldung, Abmeldung und SEPA-Mandat als Online-Service, Stadt Kassel, Kämmerei und Steuern, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  4. Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
  5. Zusätzliche Gebühren verstehen: lokale Steuern und Unterkunftsgebühren im Extranet, Booking.com Partnerhilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.

Kostenlose Werkzeuge

Werkzeuge für Ihre Ferienwohnung

Alle ansehen