Nordrhein-Westfalen

Bettensteuer in Dortmund 2026: 7,5 % Beherbergungsabgabe

Dortmund nennt seine Bettensteuer Beherbergungsabgabe. Sie beträgt 7,5 % des Betrags, den der Gast für die Übernachtung zahlt, einschließlich Umsatzsteuer. Seit dem 1. April 2023 gilt sie für alle entgeltlichen Übernachtungen, zuvor waren nur private Aufenthalte betroffen. Abgabenschuldner ist der Gast. Sie ziehen die Abgabe jedoch ein und geben vierteljährlich die Steuererklärung beim Steueramt ab. Zudem ist Dortmund eine von vier deutschen Städten, in denen Airbnb die Abgabe für seine Gastgeber einzieht, und zwar mit 7,5 % des Unterkunftspreises ohne Reinigungsgebühr.

Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.

Bettensteuer-Rechner für Dortmund

Steuer pro Nacht
7,50 €

Bettensteuer für den Aufenthalt22,50 €

Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.

  • Abgabensatz7,5 % des Bruttopreises der Übernachtung[1][2]
  • Geschäftsreisendeseit 1. April 2023 abgabepflichtig[1]
  • Erklärungvierteljährlich bis zum 15. Tag, Zahlung bis zum 20. Tag[1][2]
  • Zieht Airbnb ein?Ja, 7,5 % des Unterkunftspreises ohne Reinigungsgebühr[4]

Beherbergungsabgabe 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Steuersatz
7,5 % des Bruttopreises[1][2][3]
Höchstdauer
keine Begrenzung, jede Nacht ist steuerpflichtig
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich Mehrwertsteuer (§ 3 der Satzung). Das Steueramt spricht vom Gesamtbetrag der Beherbergungsentgelte inklusive Umsatzsteuer. Lässt sich eine Gesamtrechnung ausnahmsweise nicht in Übernachtung und sonstige Leistungen aufteilen, werden bei Pauschalpreisen je Gast und Mahlzeit 7 € für Frühstück und je 10 € für Mittag- und Abendessen abgezogen (§ 4 Abs. 2). Tageszimmer ohne Übernachtung stehen der Beherbergung gleich (§ 2 Abs. 2).[1][2][3]
Gilt seit
1. April 2023

Geschäftsreisende

Beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Dortmund seit dem 1. April 2023 abgabepflichtig. Die Satzung vom 14. Februar 2023 kennt keine Befreiung für berufliche Aufenthalte. Sie hat die Satzung vom 8. Oktober 2014 abgelöst, die schon laut Titel nur für „entgeltliche private Beherbergungen“ galt.[1]

Wer keine Bettensteuer zahlt

  • Befreiungen sieht die Satzung nicht vor, weder für Kinder noch für Schülerreisen oder lange Aufenthalte. Jede entgeltliche Übernachtung ist abgabepflichtig, ob in einem Hotel, Gasthof, einer Pension, einem Privatzimmer, einer Jugendherberge, Ferienwohnung, einem Motel, auf einem Campingplatz oder Schiff. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird (§ 2 Abs. 1).[1]

Zieht Airbnb die Steuer in Dortmund ein?

Ja. Dortmund steht neben Dresden, Frankfurt am Main und Wiesbaden auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Airbnb berechnet die Beherbergungsabgabe mit „7,5 % des Unterkunftspreises ohne Reinigungsgebühr“ und führt sie an die Stadt ab. Für Buchungen über andere Kanäle bleiben Einzug und Abführung hingegen bei Ihnen.[4]

Was Vermieter in Dortmund anmelden und abführen

Anmeldung
Steuerentrichtungspflichtig ist die Betreiberin oder der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, der die Beherbergungsleistung zur Verfügung stellt (§ 7 Abs. 1). Privatzimmer und Ferienwohnungen zählen ausdrücklich dazu (§ 2 Abs. 1). Eine gesonderte Anzeige des Betriebsbeginns sieht die Satzung nicht vor, Ihre Pflichten beginnen vielmehr mit der ersten Steuererklärung. Dafür stellt die Stadt einen Online-Service im Serviceportal und den Vordruck der Anlage 1 bereit.[1][2]
Steuererklärung
Bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres reichen Sie beim Steueramt eine Steuererklärung nach amtlichem Vordruck ein und berechnen die Abgabe darin selbst (§ 7 Abs. 2). Die Erklärung müssen Sie unterschreiben oder online über den Service der Stadt abgeben. Das Informationsblatt nennt dazu ein Beispiel: 10.000 € Beherbergungsentgelte im zweiten Quartal ergeben 750 € Abgabe, die bis zum 15. Juli anzumelden sind.[1][2][3]
Fälligkeit
Die selbst berechnete Abgabe entrichten Sie bis zum 20. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres an die Stadt Dortmund (§ 7 Abs. 3), im Beispiel des Informationsblatts also bis zum 20. Juli.[1][3]
Haftung und Prüfung
Neben dem Gast haften Sie für die Abgabe und sind mit ihm Gesamtschuldner (§ 7 Abs. 4 und 5). Belege über Beherbergungen bewahren Sie fünf Jahre auf und legen sie auf Anforderung im Original vor. Außerdem dürfen Vertreter der Stadt den Betrieb zur Nachprüfung betreten (§ 10). Bei verspäteter Erklärung kommt ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO hinzu (§ 9). Verstöße können als Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§ 12), einen Bußgeldrahmen nennt die Satzung allerdings nicht. Zimmervermittlungsagenturen wiederum müssen der Stadt die Betriebe nennen, an die sie vermitteln (§ 11).[1][2]

Abgabensatz und Bemessungsgrundlage: 7,5 % vom Bruttopreis

Die Beherbergungsabgabe beträgt 7,5 % des Betrags, den der Gast für die Übernachtung zahlt, einschließlich Umsatzsteuer. Damit liegt Dortmund gleichauf mit Berlin, berechnet die Abgabe aber vom Bruttopreis statt vom Nettoentgelt. Bei 100 € brutto pro Nacht fallen also 7,50 € an, ob Sie Kleinunternehmer sind oder nicht. Der Satz gilt seit dem 1. April 2023.[1][3]

Ob die Reinigungsgebühr einer Ferienwohnung zum Beherbergungsentgelt gehört, legt die Satzung nicht ausdrücklich fest. Sie stellt lediglich auf den für die Beherbergung aufgewendeten Betrag ab und regelt den Abzug von Mahlzeiten bei Pauschalpreisen. Airbnb rechnet in Dortmund ohne Reinigungsgebühr. Weisen Sie Übernachtung, Reinigung und Nebenleistungen in der Rechnung getrennt aus, damit die Bemessungsgrundlage nachvollziehbar bleibt. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen legt dafür eigene Zeilen an.[1][4]

Wer die Abgabe schuldet: seit 2023 jeder Gast, nicht nur der Tourist

Abgabenschuldner ist der Beherbergungsgast (§ 5). Sie als Betreiberin oder Betreiber sind dagegen steuerentrichtungspflichtig. Das heißt, Sie ziehen die Abgabe ein, führen sie ab und haften neben dem Gast als Gesamtschuldner. Die Satzung zählt Privatzimmer und Ferienwohnungen ausdrücklich zu den Beherbergungsbetrieben.[1]

Bis März 2023 hieß die Regelung „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen“, Geschäftsreisende blieben also außen vor. Die Satzung vom 14. Februar 2023, die der Rat am 9. Februar 2023 beschlossen hat, strich das Wort „private“ und hob die drei Vorgängersatzungen von 2014, 2016 und 2021 zum 1. April 2023 auf. Seitdem müssen Sie weder den Reisezweck noch eine Arbeitgeberbescheinigung abfragen.[1]

Die Beherbergungsabgabe ist eine eigene Pflicht neben dem Zweckentfremdungsrecht. Ob Sie Ihre Wohnung in Dortmund als Ferienwohnung anbieten dürfen, erklärt der Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe.

Steuererklärung beim Steueramt Dortmund

  1. 1

    Reichen Sie bis zum 15. Tag nach jedem Kalendervierteljahr die Steuererklärung ein, entweder online über den Service „Beherbergungsabgabe“ im Serviceportal der Stadt oder mit dem Vordruck der Anlage 1. Die Abgabe berechnen Sie selbst, und zwar mit 7,5 % der Beherbergungsentgelte des Quartals.[1][2]

  2. 2

    Zahlen Sie den berechneten Betrag bis zum 20. Tag nach Quartalsende an die Stadt Dortmund. Für das zweite Quartal geben Sie die Erklärung also bis zum 15. Juli ab und zahlen bis zum 20. Juli.[1][3]

  3. 3

    Bewahren Sie Rechnungen und Quittungsbelege fünf Jahre auf, denn das Steueramt kann sie im Original anfordern.[2][1]

Fragen beantwortet das Steueramt in der Löwenstraße 11 unter 0231 50-22219 oder 0231 50-26838 und per E-Mail an steueramt@dortmund.de.[2]

Airbnb zieht in Dortmund ein: was das für Ihre Erklärung bedeutet

Dortmund ist neben Dresden, Frankfurt am Main und Wiesbaden eine der vier deutschen Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern für die Gastgeber einzieht und an die Stadt abführt. Dabei berechnet Airbnb „7,5 % des Unterkunftspreises ohne Reinigungsgebühr“ und zeigt den Betrag dem Gast bei der Buchung an. Bei einer Buchung über Airbnb müssen Sie die Abgabe also nicht selbst beim Gast einziehen.[4]

Steuerentrichtungspflichtig bleiben nach der Satzung allerdings Sie, nicht das Portal. Wie Sie die über Airbnb abgeführten Beträge in Ihrer vierteljährlichen Steuererklärung angeben, geht weder aus der Satzung noch aus der Seite des Steueramts hervor. Klären Sie das deshalb vor der ersten Erklärung mit dem Steueramt. Für Buchungen über Booking.com, die eigene Website oder Direktanfragen ziehen Sie die Abgabe in jedem Fall selbst ein. Bei Booking.com zählt sie zu den lokalen Steuern, die Sie im Extranet als solche einrichten und nicht als Unterkunftsgebühr.[1][5]

Wie Bettensteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer zusammenspielen, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Wie andere Städte die Steuer berechnen, zeigt die Übersicht aller Städte. Eine Kurtaxe erhebt Dortmund nicht, sie fällt nur in Kur- und Erholungsorten an. Mehr dazu unter Kurtaxe.

Rechtsgrundlage und Behörde

Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung) vom 14.02.2023, Fassung vom 14. Februar 2023.[1] Erhoben von: Stadt Dortmund. Zuständig: Stadtkasse und Steueramt der Stadt Dortmund.

Bettensteuer in anderen Städten

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Bettensteuer in Dortmund 2026?

7,5 % des Betrags, den der Gast für die Übernachtung zahlt, einschließlich Umsatzsteuer. Der Satz gilt seit dem 1. April 2023.[1][2]

Zieht Airbnb die Beherbergungsabgabe in Dortmund ein?

Ja. Dortmund gehört mit Dresden, Frankfurt am Main und Wiesbaden zu den vier deutschen Städten, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt, mit 7,5 % des Unterkunftspreises ohne Reinigungsgebühr.[4]

Müssen Geschäftsreisende in Dortmund Beherbergungsabgabe zahlen?

Ja, seit dem 1. April 2023. Die Satzung von 2023 kennt keine Befreiung für berufliche Aufenthalte. Die Vorgängersatzung von 2014 galt nur für private Beherbergungen.[1]

Gilt die Abgabe auch für eine private Ferienwohnung?

Ja. Die Satzung nennt Privatzimmer und Ferienwohnungen ausdrücklich als Beherbergungsbetriebe. Sie ziehen die Abgabe ein und geben die Steuererklärung ab.[1]

Wann muss die Beherbergungsabgabe erklärt und bezahlt werden?

Vierteljährlich: Steuererklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, Zahlung bis zum 20. Tag an die Stadt Dortmund.[1][2]

Gibt es in Dortmund Befreiungen oder eine Höchstdauer?

Nein. Die Satzung nennt weder Befreiungen für Kinder oder Schülerreisen noch eine Höchstdauer. Jede entgeltliche Übernachtung ist abgabepflichtig.[1]

Quellen

  1. Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung) vom 14.02.2023, in Kraft seit 01.04.2023, Stadt Dortmund, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  2. Beherbergungsabgabe: Serviceseite der Stadtkasse und des Steueramts (Satz, Fristen, Aufbewahrung, Online-Service, Kontakt), Stadt Dortmund, Stadtkasse und Steueramt, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  3. Informationsblatt Beherbergungsabgabe, Stand 23.03.2023, Stadt Dortmund, Stadtkasse und Steueramt, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  4. Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
  5. Zusätzliche Gebühren verstehen: lokale Steuern und Unterkunftsgebühren im Extranet, Booking.com Partnerhilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.

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