Schleswig-Holstein

Kurtaxe in Scharbeutz und Haffkrug 2026: die Kurabgabe

Vom 15. Mai bis 14. September kostet die Kurabgabe in Scharbeutz 3,50 € pro Person und Tag, davor und danach 1,90 €. Derselbe Satz gilt in Haffkrug und in den Erholungsorten Gronenberg, Klingberg und Pönitz am See, soweit sie zum Erhebungsgebiet gehören. Gezählt wird ab dem Anreisetag, der Abreisetag bleibt frei. Wer unter 18 ist, zahlt nichts.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Scharbeutz

Personen
  • Personen ab 18 Jahren3,50 €2

Kurtaxe für den Aufenthalt49,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Hauptsaison (15.05. bis 14.09.)3,50 € pro Tag[1]
  • Nebensaison1,90 € pro Tag[1]
  • Kinder und Jugendlichefrei bis 17 Jahre[1]
  • Jahreskurabgabe98,00 €[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][3]
SaisonPersonen ab 18 Jahren
Hauptsaison15.05. bis 14.09.3,50 €
Nebensaison01.01. bis 14.05. und 15.09. bis 31.12.1,90 €

So wird gezählt: Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt, der Abreisetag nicht.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.[1]
  • Wer eine Gästekarte, Kurkarte oder ostseecard aus einer anderen kurabgabeerhebenden Gemeinde Schleswig-Holsteins vorzeigt, ist bei Gegenseitigkeit für einen Tag befreit.[1]
  • Nicht abgabepflichtig sind nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen.[1]
  • Nicht abgabepflichtig ist, wer nur vorübergehend beruflich, dienstlich oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet ist und die Einrichtungen nicht nutzt.[1]
  • Nicht abgabepflichtig sind Personen, die ihre Unterkunft aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen können und das durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft machen.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 zahlen 50 % weniger. Die Begleitperson ist befreit, wenn der Ausweis das Merkzeichen „B“ trägt. Der Antrag geht schriftlich mit Nachweis an die Gemeinde oder den Unterkunftsgeber.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Eigentümer und Besitzer einer Wohnungseinheit im Erhebungsgebiet und ihre nahen Angehörigen im selben Haushalt zahlen 98,00 € Jahreskurabgabe pro Person, sobald Eigentum oder Besitz im laufenden Jahr mindestens 4 Monate bestehen und sie sich im selben Jahr dort aufhalten. Die Abgabe entsteht am 1. Januar und ist einen Monat nach dem Bescheid fällig.[1]

Was die ostseecard bringt

  • Kostenloser Strandzugang am Übernachtungsort.[3]
  • Je ein Besuch in 18 weiteren Ostseebädern.[3]
  • Busfahren für 1 € auf den Linien 40, 520, 522 und 550.[3]
  • Ermäßigungen bei über 30 Partnern.[3]

Was Vermieter in Scharbeutz melden und abführen

Gäste melden
Unterkunftsgeber melden jede aufgenommene Person bei der Gemeinde an: elektronisch spätestens am Tag nach der Ankunft oder mit dem Formular „Anmeldung für die Ostseecard“, das spätestens fünf Werktage nach der Ankunft bei der Gemeinde eingehen muss. Anzugeben sind Name, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung, An- und Abreise sowie die Höhe der eingezogenen Kurabgabe.[1]
Einziehen und abführen
Sie berechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein, händigen danach die ausgefüllte ostseecard aus und führen den Betrag vollständig an die Gemeinde ab. Eine Frist in Tagen nennt die Satzung für die Abführung nicht.[1][2]
Haftung und Bußgeld
Der Unterkunftsgeber haftet für die Kurabgabe. Weigert sich ein Gast zu zahlen, muss er die Gemeinde unverzüglich mit Namen, Anschrift und Berechnungsdaten unterrichten. Verstöße gegen die Melde-, Einzugs- und Nachweispflichten können mit bis zu 500 € Geldbuße geahndet werden.[1]

Wo in der Gemeinde Scharbeutz die Kurabgabe gilt

Die Gemeinde erhebt die Kurabgabe nur in einem Teil ihres Gebiets. Scharbeutz und Haffkrug sind als Seebad anerkannt, Gronenberg, Klingberg und das Gebiet Pönitz am See als Erholungsort. Von Klingberg gehört nur der Bereich östlich der Landesstraße 309 dazu, von Pönitz am See ein in der Satzung nach Flurstücken abgegrenztes Teilgebiet. Der Tagessatz ist im gesamten Erhebungsgebiet derselbe.[1]

Für 2025 weist die Satzung aus, wie der Aufwand für die Kur- und Erholungseinrichtungen gedeckt wird: 61,63 % über die Kurabgabe, 21,48 % über die Tourismusabgabe und 16,89 % aus dem allgemeinen Haushalt. Den landesrechtlichen Hintergrund erläutert die Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.[1]

Tagesgäste: 3,50 € in der Hauptsaison

Tagesgäste zahlen in der Hauptsaison eine Tageskurabgabe von 3,50 € am Automaten oder beim Strandkorbvermieter. Die Tages-Ostseecard gilt nur am Kauftag. Wer am Strand ohne sie kontrolliert wird, zahlt 10,00 € Nachlösegebühr. Frei bleibt das Wandern entlang der Wasserlinie durch das Gemeindegebiet.[1]

Meldeschein und digitale ostseecard

Die Meldescheine liegen beim Vermieter bereit; der Meldeschein ist zugleich Anmeldung zur Kurabgabe und ostseecard. Übermittelt der Gastgeber die Gästedaten digital, gibt die Gemeinde zusätzlich eine digitale ostseecard aus, die der Gast auf sein Smartphone laden kann. Verpflichtet ist dazu niemand.[2][1]

Vermieter führen außerdem ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan und der Nummer jeder ausgegebenen ostseecard. Zu viel gezahlte Beträge unter 10,00 € erstattet die Gemeinde bei vorzeitiger Abreise nicht. Solche Details stehen am besten neben dem Tarif in der digitalen Gästemappe.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung), Fassung vom 12. Dezember 2024.[1] Erhoben von: Gemeinde Scharbeutz. Gilt auch in: Haffkrug, Gronenberg, Klingberg, Pönitz am See. Zuständig vor Ort: Gemeinde Scharbeutz.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Scharbeutz Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung ermäßigt die Kurabgabe nur für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80, nicht nach Alter.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Scharbeutz Kurtaxe?

Ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche sind befreit und erhalten auf Wunsch trotzdem eine ostseecard.[1][3]

Zahlen Hunde in Scharbeutz Kurtaxe?

Nein. Die Kurabgabe wird nach der Satzung nur von natürlichen Personen erhoben; für Tiere sieht sie nichts vor.[1]

Zählt der Anreisetag in Scharbeutz mit?

Ja. Der Anreisetag wird voll berechnet, der Abreisetag dafür nicht. Drei Übernachtungen ergeben also drei Tagessätze.[1]

Gilt die Kurtaxe auch für Tagesgäste?

In der Hauptsaison ja: 3,50 € pro Tag, zahlbar am Automaten oder beim Strandkorbvermieter. Ohne Tages-Ostseecard kostet die Kontrolle am Strand 10,00 € Nachlösegebühr.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Unterkunftsgeber. Als solcher gilt nach der Satzung auch, wer mit der Abwicklung der Vermietung beauftragt ist, etwa eine Verwaltung. Eine Ausnahme für Buchungen über Plattformen gibt es nicht.[1]

Quellen

  1. Kurabgabesatzung der Gemeinde Scharbeutz vom 12.12.2024, Gemeinde Scharbeutz, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Kurabgabe und Meldescheine, Gemeinde Scharbeutz, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. ostseecard Lübecker Bucht: Kurabgabesätze und Leistungen, Tourismus-Agentur Lübecker Bucht, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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