Niedersachsen

Kurtaxe in Braunlage 2026: Gästebeitrag für Braunlage, St. Andreasberg und Hohegeiß

Ein Satz für das ganze Jahr: In Braunlage, St. Andreasberg und Hohegeiß kostet der Gästebeitrag seit dem 1. Februar 2026 3,05 € pro Übernachtung für Erwachsene und 1,70 € für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren. Saisonzeiten kennt die Satzung der Stadt Braunlage nicht, dafür eine Familienregel: Ab dem zweiten Kind zahlt eine Familie nichts mehr. Im Beitrag steckt das Harzer Urlaubs-Ticket HATIX, mit dem Gäste Bus fahren, ohne zu bezahlen.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Braunlage

Personen
  • Erwachsene ab 18 Jahren3,05 €2
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren1,70 €0
  • Kinder unter 6 Jahren0,00 €0
  • Kinder und Jugendliche in Heimen, Schullandheimen und Jugendherbergen0,95 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt42,70 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Erwachsene3,05 € pro Nacht[1]
  • Kinder 6 bis 17 Jahre1,70 € pro Nacht[1]
  • Ab dem zweiten Kindbeitragsfrei[1]
  • InklusiveHATIX-Busticket[2]

Gästebeitrag 2026: die Sätze

Gästebeitrag pro Person und Nacht, 2026[1][2]
SaisonErwachsene ab 18 JahrenKinder und Jugendliche von 6 bis 17 JahrenKinder unter 6 JahrenKinder und Jugendliche in Heimen, Schullandheimen und Jugendherbergen
Ganzjährig01.01. bis 31.12.3,05 €1,70 €frei0,95 €

So wird gezählt: Der Beitrag wird je Übernachtung berechnet und enthält die Mehrwertsteuer. Er entsteht mit dem Bezug der Unterkunft für alle gebuchten Nächte.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.[1][2]
  • Das zweite und jedes weitere Kind einer Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.[1][2]
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100.[1][2]
  • Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen, und Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Ort aufhalten.[1]
  • Auf Antrag Teilnehmer anerkannter Kongresse, Tagungen und Lehrgänge, wenn ihnen neben dem Programm keine Zeit für die Tourismuseinrichtungen bleibt. Der Antrag muss zwei Wochen vor Beginn gestellt sein.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte mit 70 bis 90 % zahlen 2,24 € pro Nacht, im Alter von 6 bis 17 Jahren 1,30 €. Der Anteil für den öffentlichen Nahverkehr wird nicht ermäßigt.[1][2]
  • Dieselben ermäßigten Sätze gelten für Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind.[1][2]
  • Erholungsheime, die mindestens elf Monate im Jahr belegt sind, zahlen 50 % des Tagessatzes, ebenfalls ohne Ermäßigung auf den Nahverkehrsanteil.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Der Jahresgästebeitrag entspricht 30 Übernachtungen: 91,50 € für Erwachsene und 51,00 € für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren. Eigentümer von Zweitwohnungen und Dauercamper zahlen ihn anstelle des Beitrags pro Nacht, fällig am 15. Februar. Für Dauercamper, deren Nutzungsrecht auf höchstens sechs Monate im Jahr begrenzt ist, halbiert er sich.[1]

Was die Gästekarte Braunlage (Harz-Gastkarte) bringt

  • Harzer Urlaubs-Ticket HATIX: freie Fahrt in Bussen und Straßenbahnen in rund 50 Orten im Harz.[2][1]
  • Freier oder ermäßigter Eintritt ins Eisstadion, ins Hallen- und Freizeitbad Braunlage, ins Waldschwimmbad Hohegeiß und ins Heimat- und Skimuseum.[2]
  • Zugang zu Kurparks, Loipen und Kneippanlagen.[2]
  • Im Gebiet des Harzer Tourismusverbandes gilt die Karte als Harz-Gastkarte.[1]

Was Vermieter in Braunlage melden und abführen

Gäste melden
Vermieter tragen die Gästedaten gleich bei der Anreise in den elektronischen Meldeschein des Gästebeitragsabrechnungssystems ein und stellen die Gästekarte aus. Die Stadt stellt das System kostenlos bereit, seine Nutzung ist Pflicht; Ausnahmen gibt es nur auf Antrag. Das Gästeverzeichnis, in dem auch befreite Gäste stehen müssen, ist vier Jahre aufzubewahren.[1]
Einziehen und abführen
Den eingezogenen Beitrag liefern Sie innerhalb von drei Werktagen bei der Tourist-Information ab. Wer monatlich abrechnet, zahlt innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung; die Tourist-Information darf vorher Abschläge verlangen.[1]
Haftung und Bußgeld
Vermieter haften neben dem Gast für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung, auch wenn sie zu Unrecht eine Befreiung gewährt haben. Verweigert ein Gast die Zahlung, entfällt die Haftung, wenn Sie das unverzüglich melden. Eine Bußgeldhöhe nennt die Satzung nicht; sie verweist auf § 18 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes.[1]

Die Erhöhung vom Februar 2026

Der Rat der Stadt Braunlage hat die Sätze am 27. Januar 2026 angehoben, in Kraft seit dem 1. Februar 2026. Die Neufassung der Satzung von 2024 hatte mit runden 3,00 € begonnen.[1]

Gästebeitrag in Braunlage pro Übernachtung: bis Januar 2026 und seit Februar 2026[1]
01.01.2024 bis 31.01.2026seit 01.02.2026
Erwachsene3,00 €3,05 €
Kinder 6 bis 17 Jahre1,65 €1,70 €
Heime und Jugendherbergen0,90 €0,95 €
Jahresgästebeitrag Erwachsene90,00 €91,50 €

Schon im Juli 2025 hatte der Rat den Absatz gestrichen, der mit der Gästekarte 50 % Rabatt im Hallenbad Braunlage und im Freibad Hohegeiß zusicherte. Welche Vergünstigungen in den Bädern aktuell gelten, steht auf der Seite der Braunlage Tourismus GmbH.[1][2]

HATIX und was der Beitrag sonst finanziert

Der Gästebeitrag deckt 55 % des touristischen Aufwands der Stadt. Dazu zählt die Satzung Kurhaus und Kurgastzentrum, Hallenbad und Freibad, das Eisstadion, die Skibetriebe und die Rodelwiese, das Mountainbike-Netz, die Grube Samson, Wanderwege mit Brücken und Tretbecken sowie die Beförderung der Gäste mit HATIX und dem Ski-Bus in Braunlage.[1]

Weil der Nahverkehrsanteil in jedem Beitrag steckt, bleibt er auch bei Ermäßigungen voll bestehen. Für Gäste lohnt sich ein Hinweis auf HATIX in der digitalen Gästemappe: Die Gästekarte ist der Fahrschein. Wie andere Orte im Land den Beitrag regeln, zeigt die Übersicht zur Kurtaxe in Niedersachsen.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Braunlage (Gästebeitragssatzung) vom 15.12.2023, 2. Änderungssatzung vom 28.01.2026, Fassung vom 28. Januar 2026.[1] Erhoben von: Stadt Braunlage. Gilt auch in: Braunlage, St. Andreasberg, Hohegeiß. Zuständig vor Ort: Braunlage Tourismus GmbH.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Braunlage Kurtaxe zahlen?

Ja. Eine Ermäßigung für Rentner gibt es nicht. Ermäßigt wird nur für Schwerbehinderte ab 70 % und ihre Begleitperson, befreit sind Schwerbehinderte mit 100 %.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Braunlage?

Ab dem 6. Geburtstag kostet die Nacht 1,70 €, ab 18 Jahren 3,05 €. Das zweite und jedes weitere Kind einer Familie unter 18 Jahren ist befreit.[1][2]

Gilt der Gästebeitrag auch in St. Andreasberg und Hohegeiß?

Ja. Beide Orte gehören zur Stadt Braunlage, es gilt dieselbe Satzung mit denselben Sätzen. Die Gästekarte gibt es auch in den Tourist-Informationen aller drei Orte.[1][2]

Zahlen Hunde in Braunlage Kurtaxe?

Nein. Beitragspflichtig sind nach der Satzung nur Personen; einen Beitrag für Tiere sieht sie nicht vor.[1]

Wer führt den Gästebeitrag bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Vermieter. Beauftragt er eine gewerbliche Vermittlung mit der Abwicklung, ist diese neben ihm verpflichtet, und er muss der Tourist-Information mitteilen, wen er beauftragt hat.[1]

Quellen

  1. Gästebeitragssatzung der Stadt Braunlage vom 15.12.2023 mit 1. und 2. Änderungssatzung, Stadt Braunlage, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Gästekarte und Gästebeitrag in Braunlage, Sankt Andreasberg und Hohegeiß, Braunlage Tourismus GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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