Berlin

Übernachtungsteuer in Berlin 2026: die City Tax für Vermieter

Berlin nennt seine Bettensteuer Übernachtungsteuer, im Alltag ist meist von der City Tax die Rede. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt sie 7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung, vorher waren es 5 %. Sie gilt für Hotels ebenso wie für private Ferienwohnungen und seit April 2024 auch für berufliche Übernachtungen. Zudem ist die frühere Grenze von 21 Tagen weggefallen. Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb, als Vermieter also Sie, denn Airbnb zieht die Steuer in Berlin nicht ein. Seit 2026 geben Sie die Steueranmeldung vierteljährlich und elektronisch beim Finanzamt Marzahn-Hellersdorf ab.

Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.

Bettensteuer-Rechner für Berlin

Nettopreis pro Nacht (ohne 7 % Umsatzsteuer)
93,46 €
Steuer pro Nacht
7,01 €

Bettensteuer für den Aufenthalt21,03 €

Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.

  • Steuersatz seit 1. Januar 20257,5 % des Nettoentgelts[2]
  • Geschäftsreisendeseit 1. April 2024 steuerpflichtig[2]
  • Anmeldungvierteljährlich, elektronisch, bis zum 10. Tag danach[2]
  • Zieht Airbnb ein?Nein, die Steueranmeldung geben Sie selbst ab[4]

Übernachtungsteuer 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Steuersatz
7,5 % des Nettopreises[1][2][3]
Höchstdauer
keine Begrenzung, jede Nacht ist steuerpflichtig
Bemessungsgrundlage
Die Steuer bemisst sich nach dem Aufwand für die Übernachtung ohne Umsatzsteuer und ohne den Aufwand für andere Dienstleistungen (§ 4 ÜnStG). Maßgeblich sind also 7,5 % des Nettoentgelts, ohne Frühstück und andere Nebenkosten. Stellt der Betrieb dem Gast die Übernachtung nicht unmittelbar in Rechnung, wird die Bemessungsgrundlage geschätzt.[1][2]
Gilt seit
1. Januar 2025

Geschäftsreisende

Seit dem 1. April 2024 sind berufliche Übernachtungen nicht mehr von der Steuer ausgenommen. Eine Arbeitgeberbescheinigung befreit den Gast in Berlin daher nicht mehr.[2][3]

Wer keine Bettensteuer zahlt

  • In ihren Antworten nennt die Senatsverwaltung für Finanzen keine Befreiung mehr. Die Ausnahme für berufliche Übernachtungen ist zum 1. April 2024 entfallen, die Höchstdauer von 21 Tagen zum 1. Januar 2025. Seitdem ist jede Nacht steuerpflichtig, unabhängig davon, wie lange der Gast bleibt.[3]

Zieht Airbnb die Steuer in Berlin ein?

Nein. Berlin steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Dazu zählen nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Berlin geben Sie die Steueranmeldung für die Übernachtungsteuer daher selbst ab und kalkulieren die Steuer in Ihren Preis ein.[4]

Was Vermieter in Berlin anmelden und abführen

Anmeldung
Die Übernachtungsteuer schuldet der Beherbergungsbetrieb (§ 2 ÜnStG). Als Beherbergungsbetrieb gilt, wer kurzfristige Beherbergungsmöglichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung stellt, wobei kurzfristig einen Zeitraum unter sechs Monaten meint. Die Senatsverwaltung zählt ausdrücklich private Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zimmer in Privatwohnungen dazu. Beginn und Ende der Tätigkeit zeigen Sie innerhalb einer Woche dem Finanzamt an (§ 8 ÜnStG). Zuständig für alle Berliner Betriebe ist das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf.[1][2][3]
Steuererklärung
Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 3 ÜnStG). Bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Vierteljahres übermitteln Sie eine Steueranmeldung per Datenfernübertragung. Darin geben Sie die Gesamtzahl der Übernachtungen und die Zahl der steuerpflichtigen Übernachtungen an und berechnen die Steuer selbst (§ 7 ÜnStG). Bei unbilliger Härte kann das Finanzamt auf Antrag die Papierform zulassen.[1][2]
Fälligkeit
Die Steuer entsteht mit Zahlung des Entgelts, frühestens jedoch mit Beginn der Beherbergung. Fällig ist sie am zehnten Tag nach Ablauf des Steueranmeldungszeitraums (§ 6 ÜnStG), also zusammen mit der Steueranmeldung.[1]
Haftung und Prüfung
Gibt der Betrieb keine Steueranmeldung ab oder berechnet er die Steuer falsch, setzt das Finanzamt sie per Bescheid fest. Der Betrag ist dann 14 Tage nach Bekanntgabe fällig (§ 7 Abs. 2 ÜnStG). Außerdem dürfen Beamte des Finanzamts die Geschäftsräume ohne Ankündigung betreten und Aufzeichnungen verlangen (§ 9 ÜnStG). Die Bezirksämter wiederum übermitteln dem Finanzamt jährlich die Daten aller, die eine Zweckentfremdungsgenehmigung für eine Ferienwohnung beantragt haben (§ 11 ÜnStG).[1]

Steuersatz und Bemessungsgrundlage: 7,5 % vom Nettopreis

Die Übernachtungsteuer beträgt 7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung, Nebenkosten wie Frühstück zählen nicht dazu. Dieser Satz gilt seit dem 1. Januar 2025, bis dahin waren es 5 %. Als Nettoentgelt gilt der Übernachtungspreis ohne Umsatzsteuer. Verlangen Sie als regelbesteuerter Vermieter 100 € pro Nacht, sind darin 7 % Umsatzsteuer enthalten. Das Nettoentgelt liegt dann bei 93,46 €, die Übernachtungsteuer bei 7,01 €. Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ist hingegen der Übernachtungspreis selbst das Nettoentgelt.[2][3]

Frühstück, Reinigungsgebühr und andere Nebenleistungen gehören nicht zur Bemessungsgrundlage, sofern sie gesondert ausgewiesen sind. Weisen Sie sie deshalb in der Rechnung getrennt aus, sonst fehlt Ihnen der Nachweis. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen führt Übernachtung und Nebenleistungen in eigenen Zeilen auf.[2]

Wer die Steuer schuldet: auch private Ferienwohnungen

Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb, nicht der Gast. Berlin zählt dazu ausdrücklich private Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zimmer in Privatwohnungen. Wer in Berlin ein Zimmer über Airbnb oder Booking.com vermietet, gilt damit als Beherbergungsbetrieb im Sinne des Gesetzes und muss die Steuer anmelden, selbst bei wenigen Nächten im Jahr.[2]

Die Übernachtungsteuer ist eine eigene Pflicht neben dem Zweckentfremdungsrecht. Allerdings tauschen die beiden Behörden Daten aus, denn die Bezirksämter übermitteln dem Finanzamt jedes Jahr Name, Anschrift und Wohnungsadresse aller, die eine Zweckentfremdungsgenehmigung für eine Ferienwohnung beantragt haben (§ 11 ÜnStG). Ob Sie Ihre Wohnung überhaupt als Ferienwohnung anbieten dürfen und welche Registriernummer ins Inserat gehört, erklärt der Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe.[1]

Anmeldung beim Finanzamt Marzahn-Hellersdorf

  1. 1

    Zeigen Sie den Beginn Ihrer Tätigkeit innerhalb einer Woche schriftlich oder elektronisch dem Finanzamt Marzahn-Hellersdorf an. Es ist für die Übernachtungsteuer aller Berliner Betriebe zuständig.[1][2]

  2. 2

    Übermitteln Sie für jedes Kalendervierteljahr bis zum zehnten Tag danach eine Steueranmeldung mit der Gesamtzahl der Übernachtungen und der Zahl der steuerpflichtigen Übernachtungen. Die Steuer berechnen Sie dabei selbst. Für das erste Quartal endet die Frist also am 10. April.[1]

  3. 3

    Reichen Sie die Steueranmeldung per Datenfernübertragung ein. Seit dem 1. Januar 2026 ist das die Regel, Papier ist nur auf Antrag bei unbilliger Härte möglich. Die Steuer ist am selben zehnten Tag fällig.[1][2]

  4. 4

    Bewahren Sie Rechnungen und Buchungsbelege auf. Damit belegen Sie das Nettoentgelt jeder Nacht, auf das die 7,5 % berechnet werden.[3]

Airbnb, Booking.com und Ihr Preis

Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern für die Gastgeber ein, Berlin gehört nicht dazu. Die Steuer bleibt deshalb Ihre Aufgabe. Sie kalkulieren die 7,5 % in den Nachtpreis ein oder legen sie als eigene Gebühr an. Bei Booking.com zählt die Übernachtungsteuer zu den lokalen Steuern. Diese richten Sie im Extranet als solche ein, und zwar getrennt von Reinigungsgebühr und anderen Unterkunftsgebühren.[4][5]

Wie sich Bettensteuer, Kurtaxe und Umsatzsteuer zueinander verhalten, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Eine Kurtaxe, wie sie Kur- und Erholungsorte erheben, kennt Berlin nicht. Mehr dazu unter Kurtaxe.

Warum Berlin auch Geschäftsreisende besteuern darf

Am 22. März 2022 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Übernachtungsteuer eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 des Grundgesetzes ist. Der Gesetzgeber kann beruflich veranlasste Übernachtungen ausnehmen, muss dies aber nicht. Daraufhin hat Berlin die Ausnahme zum 1. April 2024 gestrichen.[6][2]

Rechtsgrundlage und Behörde

Gesetz über eine Übernachtungsteuer in Berlin (Übernachtungsteuergesetz, ÜnStG) vom 18. Dezember 2013, Gesamtausgabe gültig ab 1. Januar 2026, Fassung vom 20. Dezember 2024.[1] Erhoben von: Land Berlin. Zuständig: Finanzamt Marzahn-Hellersdorf.

Bettensteuer in anderen Städten

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die City Tax in Berlin 2026?

7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung, ohne Frühstück und andere Nebenkosten. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2025, vorher waren es 5 %.[2][3]

Müssen Geschäftsreisende in Berlin Übernachtungsteuer zahlen?

Ja, seit dem 1. April 2024. Die frühere Befreiung für berufliche Übernachtungen ist entfallen, daran ändert auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nichts.[2]

Gilt die Übernachtungsteuer auch für eine private Ferienwohnung?

Ja. Berlin zählt private Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zimmer in Privatwohnungen ausdrücklich zu den Beherbergungsbetrieben, die die Steuer schulden.[2]

Zieht Airbnb die Übernachtungsteuer in Berlin ein?

Nein. Airbnb führt in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ab. In Berlin geben Sie die Steueranmeldung selbst ab.[4]

Wann muss die Übernachtungsteuer in Berlin angemeldet werden?

Vierteljährlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, und zwar elektronisch beim Finanzamt Marzahn-Hellersdorf. Seit dem Besteuerungszeitraum 2026 gibt es keinen anderen Anmeldungszeitraum mehr.[2]

Gibt es in Berlin noch die 21-Tage-Grenze?

Nein. Die Regel, nach der Übernachtungen ab dem 22. Tag steuerfrei blieben, ist zum 1. Januar 2025 weggefallen. Seitdem ist jede Nacht steuerpflichtig.[3]

Quellen

  1. Übernachtungsteuergesetz (ÜnStG) Berlin, Gesamtausgabe gültig ab 01.01.2026, letzte Änderung durch Gesetz vom 20.12.2024 (GVBl. S. 664), Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  2. Übernachtungsteuer: Dienstleistung des Landes Berlin (Steuersatz, Steuerschuldner, Anmeldung ab 2026), Land Berlin, Service-Portal, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  3. FAQ Übernachtungsteuer (City Tax), Rechtslage ab 1. Januar 2025, Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  4. Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
  5. Zusätzliche Gebühren verstehen: lokale Steuern und Unterkunftsgebühren im Extranet, Booking.com Partnerhilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
  6. Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar, Pressemitteilung Nr. 40/2022 zum Beschluss vom 22. März 2022, 1 BvR 2868/15 u. a., Bundesverfassungsgericht, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.

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